Vereinbarkeit von Lehrerberuf und Gemeinderat

  30.03.2021 Aargau

Eine Motion der Fraktion Die Mitte mit Sprecher Alfons Kaufmann aus Wallbach fordert eine Anpassung bei der Vereinbarkeit zwischen dem Amt einer Gemeinderätin respektive eines Gemeinderats und der Tätigkeit als Lehrperson mit einem Pensum von maximal 20 Prozent in der gleichen Gemeinde. Wie es im Text heisst, wurde erst Anfang Jahr bekannt, dass mit Inkrafttreten der neuen Führungsstrukturen an den Aargauer Schulen eine unbeabsichtigte gesetzliche Unvereinbarkeit entstehen wird. Ab 1. Januar 2022 darf eine Lehrperson, welche von einer Gemeinde mit einem Pensum bis zu 20 Prozent angestellt ist, nicht mehr gleichzeitig in der gleichen Gemeinde im Gemeinderat Einsitz nehmen. Es gebe keinen plausiblen Grund, warum künftig Lehrpersonen mit einem Pensum bis zu 20 Prozent anders behandelt werden als andere Mitarbeitende der gleichen Gemeinde, welche ebenfalls mit einem Pensum bis zu 20 Prozent angestellt sind. Diese Ungleichbehandlung sei ein gesetzgeberisches Versehen und müsse auf Beginn der neuen Amtszeit beseitigt werden, heisst


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