Massnahmenpaket zur Bewältigung von Waldschäden

  30.06.2020 Aargau

Der Regierungsrat will die Aargauer Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer bei der Wiederbewaldung der Schadenflächen mit einem Massnahmenpaket unterstützen. Der Fokus liegt dabei auf der Waldbewirtschaftung beziehungsweise der Nutzfunktion des Waldes, welche den gesellschaftlichen und ökologischen Anforderungen an eine nachhaltige und an die veränderten Klimabedingungen angepasste Waldbewirtschaftung gerecht wird. Die Massnahmen tragen zur Milderung der negativen Auswirkungen des Klimawandels bei.

Die Winterstürme vom Januar 2018 und die Trockenheit im 2018 und 2019 haben viele Aargauer Waldbestände geschädigt oder zerstört. Die Winterstürme 2020, die milde Witterung dieses Frühjahrs und die aufgetretene Trockenheit haben die Situation zusätzlich verschärft. «Die Lage für die betroffenen Waldeigentümerinnen und Waldeigentümern hat sich durch die Corona-Pandemie weiter verschlechtert. Neben den direkten Schäden an den Waldbeständen sind sowohl die Absatzmöglichkeiten von Holz im Inland sowie die Exportmöglichkeiten von Holz stark eingebrochen», erklärt Landstatthalter Stephan Attiger, Vorsteher des Departements Bau, Verkehr und Umwelt (BVU). Der Kanton unterstützt die Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer weiterhin mit Beiträgen an Massnahmen zur Eindämmung der Massenvermehrung des Borkenkäfers sowie der Entschädigung der intensivierten Überwachungstätigkeit in den betroffenen Gebieten über die Revierbeiträge. Mit dem geplanten Massnahmenpaket lassen sich die Auswirkungen des Klimawandels mindern, die zur grossen Herausforderung für den Wald und die Waldbewirtschaftung werden. Der Fokus des Massnahmenpakets liegt auf der Waldbewirtschaftung beziehungsweise der Nutzfunktion des Waldes. «Den gesellschaft lichen und ökologischen Anforderungen an eine nachhaltige und an die veränderten Klimabedingungen angepasste Waldbewirtschaftung wird dabei Rechnung getragen», sagt Stephan Attiger. So werden auf den heutigen Schadenflächen arten- und strukturreiche und somit anpassungsfähige und stabile Waldbestände entstehen, die auch unter veränderten Klimabedingungen ihre Funktionen nachhaltig erfüllen können und weniger risikoanfällig sind.

Das vorliegende Massnahmenpaket zur Bewältigung der Waldschäden umfasst vier Module: Die Wiederbewaldung, die für die Walderhaltung und -bewirtschaftung bei steigenden Temperaturen notwendigen Entscheidungsgrundlagen, die Weiterbildung und die Holzvermarktung und -verwendung. Beim letzten Punkt soll die Bereitstellung, Logistik und Vermarktung des Rohstoffs Holz verbessert werden und es sollen Impulse zur regionalen Holzverarbeitung und -verwendung gesetzt werden.

Für die Umsetzung des Massnahmenpakets wird ein Verpflichtungskredit für die Jahre 2021–2024 mit einem einmaligen Bruttoaufwand von 9,6 Millionen Franken beantragt. Die öffentliche Anhörung dauert bis am 21. September 2020. (nfz)


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