Unterricht nach Stundenplan für Aargauer Volksschülerinnen und -schüler

  30.04.2020 Aargau

Ab dem 11. Mai findet der Unterricht an den Aargauer Volksschulen wieder im Schulhaus statt. Die Phase mit dem Fernunterricht endet somit am 8. Mai. Das Departement Bildung, Kultur und Sport hat die Rahmenbedingungen in zwei neuen Weisungen an die Volks- und Sonderschulen festgehalten. Der Unterricht an der Aargauer Volksschule (Kindergarten, Primar- und Oberstufe sowie Sonderschulen) findet grundsätzlich wieder im Klassenverband nach Lehrplan und gemäss den geltenden Stundentafeln statt. Aufgrund der ausserordentlichen Situation soll die Priorität bis zum Ende des Schuljahrs auf dem Unterricht und der Förderung der Schülerinnen und Schüler liegen. Klassenlager und Schulreisen finden nicht statt.
Am Ende des Schuljahrs erhalten die Aargauer Volksschülerinnen und -schüler wie gewohnt ein Jahreszeugnis mit Noten. Es werden diejenigen Leistungsbelege berücksichtigt, die vom Beginn des Schuljahrs am 12. August 2019 bis zum 13. März vorlagen und nun ab dem 11. Mai 2020 bis zum Ende des Schuljahrs aus dem wieder aufgenommenen regulären Unterricht an der Schule dazukommen.
Die Schutzmassnahmen zur Wiederaufnahme des Unterrichts richten sich nach den schweizweit geltenden Eckwerten des BAG. Sie besagen, dass sich Schülerinnen und Schüler untereinander im Klassenverband, auf dem Schulweg und auf den Pausenplätzen weitgehend normal verhalten und bewegen dürfen. Hingegen sollen die Schülerinnen und Schüler im Kontakt mit den Lehrpersonen nach Möglichkeit einen Mindestabstand von zwei Metern einhalten. Ebenso müssen die Lehrpersonen untereinander die für Erwachsene geltende Abstandsregel von zwei Metern berücksichtigen. Zudem haben alle Personen, die im Schulhaus verkehren, die Hygieneregeln (Hände-, Gegenstands- und Oberflächenhygiene, kein Händeschütteln) zu beachten. Der Präventions- und Aufklärungsarbeit ist im schulischen Umfeld deshalb besondere Aufmerksamkeit zu schenken.
Ebenfalls abschliessend entschieden hat der Bundesrat in der Frage der Abschlussprüfungen auf der Sekundarstufe II. Im Kanton Aargau werden die schriftlichen Maturitätsprüfungen wie geplant durchgeführt. Hingegen soll am Gymnasium und an der Aargauischen Maturitätsschule für Erwachsene (AME) auf die mündlichen Prüfungen verzichtet werden. An der Fachmittelschule wird grundsätzlich schriftlich geprüft. In denjenigen Fächern, in denen nur mündliche respektive praktische Prüfungen als einzige Prüfungsform vorgesehen sind, werden diese wie geplant durchgeführt.Bezüglich der Berufsmaturitätsprüfungen hat der Bundesrat in seiner Kompetenz abschliessend für alle Kantone entschieden, dass es keine Abschlussprüfungen für die regulären Abschlusslehrgänge gibt. Die Berufsmaturität 2020 wird ganz auf Erfahrungsnoten basierend erworben. Details zur Berechnung der Noten in den Fächern oder dem Umgang mit Fremdsprachen und Sprachdiplomen sind in der Verord-nung des Bundes festgehalten.


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