Notabbruch wegen Einsturzgefahr

  31.01.2020 Frick

Beim Haus Nr. 16 an der Geissgasse in Frick neigt sich die Giebelwand bedrohlich gegen das Nachbarhaus. Mit Einbezug von Ortsbildexperten und der Denkmalpflege wurde nun die Abbruchbewilligung erteilt. (nfz)


Eine Hauswand auf Abwegen

Notabbruch eines Hauses an der Geissgasse in Frick

Im Februar, spätestens im März, beginnt der Rückbau des Hauses Nr. 16 an der Geissgasse in Frick. Nach umfangreichen Abklärungen durch ein Ingenieurbüro wurde die Abbruchbewilligung erteilt, obwohl das Haus in der Dorfkernzone liegt. Der Grund: Einsturzgefahr.

Simone Rufli

Dass da etwas nicht mehr im Lot ist, sieht man von blossem Auge. Die Giebelwand des Hauses Nummer 16 an der Geissgasse neigt sich bedrohlich gegen das benachbarte Haus mit der Nummer 14. Ganz so, als wolle es sich bald einmal dort anlehnen, während die andere Giebelwand mit dem Haus Nummer 18 zusammengebaut ist. Ganz so harmlos ist diese Anlehnungsbedürftigkeit bei Gebäuden allerdings nicht. Beim Haus an der Geissgasse jedenfalls kann ein Einsturz nicht mehr gänzlich ausgeschlossen werden. Auch wenn es das während Jahrzehnten geheissen hat, wie Ortskundige zu berichten wissen. Dass nun Gefahr im Verzug liegt, zu diesem Schluss kam ein Ingenieurbüro im Zuge von umfangreichen Untersuchungen. Zu den Abklärungen wurden auch Ortsbildexperten und Vertreter der Denkmalpf lege beigezogen. Denn bei Gebäuden an der Geissgasse kommt erschwerend hinzu, dass sie in der Fricker Dorfkernzone liegen und Teil eines Ortsbildes von nationaler Bedeutung sind. Dazu gehört ein Substanz- und Volumenschutz.

Die andere Erschwernis ist der rege Durchgangsverkehr in der Geissgasse. Die Strasse gehört dem Kanton und führt den ganzen Verkehr aus Frick und den oberen Talgemeinden Richtung Hauptstrasse ab. Wie Simon Birri, von der Projektverfasserin Birri Architekten AG in Stein auf Anfrage der NFZ gegenüber erklärt, wird eine professionelle Rückbaufirma mit dem komplizierten Notabbruch und den nötigen Sicherungsmassnahmen von Nachbargebäuden und Durchgangsverkehr beauftragt. Die Rückbauarbeiten sollen im Februar, spätestens im März beginnen.

Einsturzgefahr
Die Bewilligung zum Abbruch wurde dem Grundeigentümer René Birri, bereits Mitte Oktober 2019 erteilt. Sie ist rechtskräftig. Aufgrund der Dringlichkeit – gegeben durch die Einsturzgefahr – wurde die Abbruchbewilligung erteilt, bevor ein konkretes Projekt für den Neubau vorlag. Für die Anwohner bleibt deshalb bis zur Projektierung weitgehend unklar, was mit dem nachfolgenden Neubau auf sie zukommt. Ganz unbelastet ist die Situation nicht. Es gab vor Jahren schon einmal Pläne für eine Überbauung, die wegen der Höhe und Flächenausnutzung auf der rückwärtigen Gartenseite bei den Anwohnern auf wenig Gegenliebe gestossen waren. So gab es auch jetzt im Zusammenhang mit dem Gesuch um Abbruch Einsprachen von Anwohnern.

Weil die Dorfkernzone auch einen Volumenschutz beinhaltet, darf gemäss Simon Birri allerdings davon ausgegangen werden, dass der Ersatzbau entlang der Geissgasse im bisherigen Rahmen bleiben wird. Welche Pläne für die rückwärtige Erweiterung bestehen, wird sich im Laufe der ersten Projektierungsphase zeigen. Diese Projektierungsphase soll gemäss Birri zwischen April und Dezember stattfinden. Ziel sei eine «gesunde Verdichtung.» Mitreden wird neben der Denkmalpflege und Ortsbildexperten auch der Kanton, wenn es darum geht, wie die Zu- und Wegfahrt zu den neuen Wohneinheiten und Parkplätzen zu bewerkstelligen ist.


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