Sonntagsverkäufe festgelegt

  31.01.2018 Aargau

Der Regierungsrat hat zwei Sonntage in diesem Jahr festgelegt, an denen Verkaufsgeschäfte ohne Bewilligung Arbeitnehmende beschäftigen dürfen. Für 2018 hat der Regierungsrat den zweiten und dritten Adventssonntag (9. und 16. Dezember) bewilligungsfrei erklärt. Aufgrund von traditionellen Verkaufsanlässen haben Sins und Wettingen abweichende Daten, bei ihnen gelten der erste und dritte Adventssonntag als bewilligungsfrei. (nfz)


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