Sonnenenergie

  31.01.2018

Die Sonnenenergie ist schier unerschöpflich. An einem strahlenden Tag sind es rund ein Kilowatt pro Quadratmeter oder 1000 Joule in jeder Sekunde auf jeden Quadratmeter. Diese Energie kann zur Wärme- oder Stromerzeugung genutzt werden.
Solaranlagen können heute mit relativ einfachen Mitteln in die Dächer und Fassaden von Neubauten integriert werden. Auch bei bestehenden Bauten finden sich gute Lösungen, so dass die Nutzung solarer Energie und eine gute Gestaltung kombiniert werden können.

Produktion von elektrischer Energie
Solarzellen bestehen aus Halbleitern, die das Sonnenlicht in elektrische Energie umwandeln. Der so entstehende Gleichstrom wird durch metallische Kontakte gesammelt, mit Hilfe eines Wechselrichters in Wechselstrom umgewandelt und kann so direkt ins öffentliche Elektrizitätsnetz eingespeist werden.
Die Nennleistung einer Solarstromanlage wird mit Kilowatt peak (kWp) angegeben. Sie bezeichnet die maximale Leistung unter Standard-Bedingungen. 1 kWp benötigt eine Panelfläche von rund fünf bis sieben Quadratmeter. Eine Kilowattstunde (kWh) ist im Gegensatz dazu die Einheit der produzierten Energie.

Wird die Produktion für den Fall optimiert, wann am meisten elektrische Energie verbraucht wird, ist ein Neigungswinkel von zirka 60 Grad anzustreben. Der steile Winkel ermöglicht im Winter einen möglichst hohen Nutzungsgrad der Sonnenenergie. Sollte die Optimierung auf eine ganzjährige, verbrauchsunabhängige Produktion ausgelegt werden, ist ein Neigungswinkel von rund 30 Grad anzustreben.

Solarkataster
Der Solarkataster zeigt in einem Übersichtsplan für jedes Gebäude im Kanton die Sonnenenergie, die auf die Dachflächen einstrahlt. Daraus kann das Potenzial der zur Verfügung stehenden Energie für die Stromoder Wärmeerzeugung abgeschätzt werden.

www.ag.ch/energie > Energieversorgung > Sonnenstrahlung > Solarkataster.

Meldung oder Baubewilligung?
Wer eine Solaranlage erstellen will, muss dies vor Baubeginn entweder der Behörde melden oder ein Baugesuch eingeben. In beiden Fällen ist das Solarmeldeformular auszufüllen. Bei der Beantwortung der Frage, ob eine Meldung genügt oder ob ein Baugesuch eingegeben werden muss, sind zwei Faktoren massgebend: Der Standort und die Gestaltung.
Ein Baugesuch ist einzugeben für Solaranlagen, die auf Gebäuden erstellt werden, die unter kantonalem Denkmal- oder kommunalem Substanzschutz stehen oder die in einem Gebiet liegen, für welches der Kanton ein Schutzdekret erlassen hat oder die in einem Gebiet liegen mit erhöhten Anforderungen an das Ortsbild wie namentlich einer Weilerzone mit Ortsbild von nationaler Bedeutung, Dorf-, Altstadt- oder Kernzone.
Solaranlagen, die freistehend oder an Fassaden angebracht werden, erfordern immer eine Baubewilligung.
(Quelle: Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Kanton Aargau)


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