Mit 76 km/h durch die 30er-Zone

  30.11.2017 Rheinfelden

Besonders krasse Missachtung der signalisierten Höchstgeschwindigkeit

Das Bezirksgericht Rheinfelden hat einen 33-jährigen Autofahrer zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 14 Monaten und einer Busse von 2500 Franken verurteilt. Er war mit 76 km/h in einer 30er-Zone geblitzt worden.

Ein plötzlicher starker Harndrang stand am Anfang dieses Gerichtsfalls: Der Beschuldigte, ein heute 33-jähriger Mann aus dem Baselbiet, hatte an einem Samstagabend im Februar 2016 mit seinem Auto einen Bekannten am Bahnhof Rheinfelden abgeholt. Die beiden wollten nach Bad Säckingen fahren und dort eine Bar besuchen. Noch in Rheinfelden überfiel den Mann – wegen eines medizinischen Problems, wie er erklärte – besagter starker Harndrang, er musste dringend urinieren. Bei der Rheinfelder Coop-Tankstelle versuchte er sein Glück, fand aber keinen Parkplatz. Also ging es weiter. Er fuhr über die Kohlplatzkreuzung Richtung Spital und wollte beim Parkplatz des Polizeigebäudes anhalten, um sich in einem Gebüsch zu erleichtern. Weil bei der Polizei noch Licht brannte, traute er sich jedoch nicht und fuhr stattdessen links in die Köhlerstrasse.

Mittlerweile muss die Sache bereits sehr dringend gewesen sein, denn er drückte stark aufs Gas. Und schon blitzte es. Das Ergebnis: Um 22.28 Uhr wurde er in der 30er-Zone mit 76 Stundenkilometern gemessen. Nach Abzug der Gerätetoleranz ergibt das eine Überschreitung von 41 Stundenkilometern. Die Folge: Der Führerausweis ist weg und das Auto beschlagnahmt.

«Das Verschulden wiegt schwer»
Wegen besonders krasser Missachtung der signalisierten Höchstgeschwindigkeit musste sich der Mann, der eine eigene kleine Firma in der Autobranche besitzt, am Mittwoch vor dem Bezirksgericht Rheinfelden verantworten. «Ich war mir nicht bewusst, dass dort eine 30er-Zone ist. Ich hatte auch nicht das Gefühl, dass ich so schnell beschleunigt habe», erklärte er vor Gericht. Er habe das Auto, ein BMW X 3, noch nicht lange besessen.

«Das Verschulden wiegt schwer», erklärte die Staatsanwältin. «Der Angeklagte missachtete die signalisierte Höchstgeschwindigkeit im Mindesten eventualvorsätzlich. Er ist das hohe Risiko eines Unfalls mit Schwerverletzten oder Todesopfern eingegangen beziehungsweise hat es in Kauf genommen», erklärte sie in ihrem Plädoyer. Stark straferhöhend komme hinzu, dass er einschlägig vorbestraft sei. Sie forderte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren, davon sechs Monate unbedingt bei einer Probezeit von drei Jahren. Der beschlagnahmte BMW solle verwertet werden.

«Ich bin ganz bestimmt kein Raser»
Der Verteidiger sah das ganz anders. Er sprach von einer fahrlässigen Tatbegehung, der Raser-Tatbestand sei nicht erfüllt. «Mein Mandant war in einer Extremsituation.» Es sei nicht nachvollziehbar, wieso die Staatsanwaltschaft an ihm ein Exempel statuieren wolle. Er plädierte für eine Busse oder eine bedingte Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 30 Franken.

Das letzte Wort hatte der Angeklagte: «Es tut mir schrecklich leid, was geschehen ist. Ich habe es nicht bewusst getan. Ich bin ganz bestimmt kein Raser.» Er sei zwar vorbestraft, doch er habe sich in den letzten Jahren geändert, erklärte der Vater eines Kleinkindes.

Das Bezirksgericht sprach ihn schliesslich der qualifizierten groben Verletzung der Verkehrsregeln für schuldig. Es sah den Raser-Tatbestand als erfüllt an und verurteilte den Beschuldigten zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 14 Monaten bei einer Probezeit von drei Jahren. Das ist im untersten Bereich des Strafrahmens. Man könne ihm grundsätzlich eine gute Prognose stellen, hielt Gerichtspräsidentin Regula Lützelschwab fest. Zusätzlich muss er aber eine Busse von 2500 Franken bezahlen. «Damit wollen wir ein Zeichen setzen, dass ein solches Verhalten nicht gebilligt wird. Es soll auch ein Denkzettel sein», so Lützelschwab. Den beschlagnahmten BMW erhält er zurück.


Image Title

1/10

Möchten Sie weiterlesen?

Ja. Ich bin Abonnent.

Haben Sie noch kein Konto? Registrieren Sie sich hier

Ja. Ich benötige ein Abo.

Abo Angebote