Des Mordes für schuldig befunden

  31.10.2017 Aargau, Laufenburg, Gipf-Oberfrick, Nordwestschweiz, Kriminalität, Oberes Fricktal, Gemeinden

von Susanne Hörth

Er sei «nicht normal» betonte der 42-jährige Mann immer wieder während der Verhandlung. Bei der Befragung durch den Gerichtspräsidenten Beat Ackle war für ihn weniger seine getötete Ehefrau und Mutter seiner drei Kinder ein Thema, als vielmehr er selbst und seine traumatischen Erlebnisse durch den Krieg in Afghanistan. Er sei schon seit vielen Jahren krank, brauche Medikamente. Er könne sich nicht erinnern, wisse es nicht, gab er auf die verschiedensten Fragen zur Antwort. Von jenem Tag vor zwei Jahren, dem 4. November 2015, wisse er nur noch, dass er aufgewacht und angegriffen worden sei. Ob der «Angreifer» seine Frau oder eine andere Person gewesen sei, könne er nicht sagen. Er sei wie im Wahn gewesen. «Es war nicht meine Absicht, meine Frau zu töten.» Diese Aussage war das einzige, was ihm der Gerichtspräsident zur eigentlichen Tat entlocken konnte. Ein Geständnis war es nicht wirklich. Vielmehr betonte der Angeklagte schon zu Beginn der Verhandlung, dass alles Lüge sei.

 

«Unfassbare Brutalität»

Das sah Staatsanwältin Simone Stöckli überhaupt nicht so. Sie sprach von einer «unfassbaren Brutalität» und einer «unfassbaren Skrupellosigkeit«, mit welcher der Beschuldigte seine damals 30-jährige Ehefrau getötet hat. «Das Opfer hat grosse Qualen vor seinem Tod erleiden müssen. Die Tat zog sich über einen gewissen Zeitraum hinweg.» Die Frau sei regelrecht abgeschlachtet worden. 56 Mal hat der Täter mit einem Küchenmesser zugestossen, dem Opfer mehrere Schnittverletzungen zugefügt, es geschlagen und gewürgt, ihm die Nase und den Kehlkopf gebrochen. Die junge Mutter dreier Kinder verblutete schliesslich im Garten des Zweifamilienhauses, in dem sie mit ihrer Familie gelebt hatte. Ein Zeuge beobachtete, wie der Ehemann im Garten auf seiner Frau sass und auf sie eingestochen hat.

Laut Staatsanwaltschaft hat die Tat aber bereits in der Wohnung der Familie begonnen. Noch am Tötungstag wurde der Ehemann des Opfers verhaftet. Die drei Kinder wurden in einem Kinderheim untergebracht. Es sei keine Affekttat gewesen, sondern vielmehr geplant gewesen, so die Staatsanwältin. Als Tatmotiv wird Eifersucht vermutet. Der Angeklagte sei zudem nicht damit klargekommen, dass seine Frau und die Kinder die Chance ergriffen hätten und sich dem Leben in der Schweiz angepasst hätten. Bei dem Beschuldigten sei das nicht der Fall gewesen. Er sei stehen geblieben und habe sich nicht weiterentwickelt. Für seine grausame und abscheuliche Tat sei er mit 18 Jahren Freiheitsentzug zu bestrafen, so der Antrag der Staatsanwaltschaft.

Auch die Anwältin der drei Kinder, die auf zivilrechtlichem Weg für die drei Kinder Genugtuung von je 50000 Franken beantragte, sprach von der grossen Skrupellosigkeit, mit dem der Ehemann des Opfers vorgegangen sei. «Er hat das Leben der Mutter mit Vorsatz ausgelöscht.» Damit habe er die Kinder quasi zu Vollwaisen gemacht.

Der Pflichtverteidiger des nicht geständigen Angeklagten plädierte aufgrund der traumatischen Erlebnisse des Beschuldigten in den 70er-Jahren in Afghanistan auf zehn Jahre Freiheitsentzug sowie eine Genugtuung für die Kinder von je 35 000 Franken.

 

Das Gericht folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Tat sei geplant gewesen und als Mord einzustufen, so der Gerichtspräsident bei der Urteilsverkündigung. Das Opfer sei qualvoll an seinen vielen Verletzungen gestorben. «Es war eine ganz brutale Tat», sagte Beat Ackle. «Es war ein Abschlachten.» Er verglich den Täter mit einem Raubtier, das seine Beute jagt, bis es sie erlegt hat.


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