Kanton droht dem Gesundheitszentrum

  28.07.2017 Aargau, Rheinfelden, Laufenburg, Nordwestschweiz, Brennpunkt

Von Valentin Zumsteg

Heute verfügt das Gesundheitszentrum Fricktal (GZF) über eine einzige Betriebsbewilligung für ihre beiden Spitäler Laufenburg und Rheinfelden. Geht es nach dem Willen des Kantons, wird das künftig anders. Dann braucht es für jeden Standort eine eigene Bewilligung. Diese Ankündigung hat im Fricktal für einige Aufregung gesorgt. Anfang 2017 haben deswegen 16 der 17 Fricktaler Grossrätinnen und Grossräte in Zusammenarbeit mit dem GZF eine Interpellation eingereicht. Darin bemängeln sie, dass damit ein innovatives, kostengünstiges und effizientes Erfolgsmodell gefährdet werde. Grossrätin Gertrud Häseli (Grüne) gehörte als einzige Fricktaler Kantonsparlamentariern nicht zu den Unterzeichnern. «Es braucht eine Strukturbereinigung im Spitalbereich. Deswegen wehre ich mich nicht gegen die Änderungen», sagte sie gegenüber der NFZ.

 

«Gegebenenfalls Entzug einer Betriebsbewilligung»

Mittlerweile liegt die Antwort des Regierungsrates auf die Fricktaler Interpellation vor. Der Kanton braucht darin deutliche Worte: «Sollten die standortbezogenen neuen Betriebsbewilligungen für die Gesundheitszentrum Fricktal AG tatsächlich derart massiv betriebliche Belange beeinflussen, müsste angezweifelt werden, ob die vorgeschriebenen Kriterien für die Erteilung einer Betriebsbewilligung an beiden Standorten erfüllt werden», schreibt die Regierung. Und sie droht: «Gegebenenfalls könnte dies einen Entzug einer Betriebsbewilligung zur Folge haben.»

Aus Sicht der Regierung führen standortübergreifende Leistungsaufträge zu unklaren Situationen, da nicht ersichtlich ist, an welchem Standort welche Leistungsaufträge ausgeführt werden. «Die aktuell unterschiedliche Leistungsstruktur der beiden Standorte gebietet, die Standorte getrennt voneinander zu betrachten und die unterschiedlichen Anforderungen an das Fachpersonal, an die Infrastruktur, an die Organisation sowie an die Notfall- und die Intensivstation separat zu beurteilen», heisst es weiter. Die Anforderungen des gesamten Spektrums der vergebenen Leistungsaufträge müsse an jedem Standort sichergestellt werden. «Es ist darauf hinzuweisen, dass diese Auflage am Standort Laufenburg zum heutigen Zeitpunkt nicht erfüllt ist», hält die Regierung fest.

 

«In dieser Deutlichkeit überrascht»

Weiter ist es für den Regierungsrat nicht nachvollziehbar, wieso die neue Regelung gewünschte Kooperationen und Versorgungsverbünde erschweren soll. «Diese Behauptung entspricht nicht der Realität.» Der Kanton unterstütze Kooperationen und Verbünde, als Beispiel nennt er die Kooperation der Kantonsspitals Aarau AG und der Klinik Hirslanden Aarau im Bereich der Herzmedizin.

«Die Antwort hat mich in dieser Deutlichkeit überrascht, besonders was das Spital Laufenburg betrifft», erklärt die Fricktaler SP-Grossrätin Elisabeth Burgener, Sprecherin der Interpellanten. Sie wertet die Antwort des Kantons als «Auslegeordnung». Für Burgener ist aber klar, «dass wir über die Bücher gehen müssen, ob es in dieser Form weiter gehen kann. Das ist ein klares Signal, auch für das GZF», sagt Burgener. Politik und Gesundheitszentrum müssten gemeinsam schauen, was zu tun sei.


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