Nancy Holten erhält den Schweizer Pass

  28.04.2017 Gemeinden, Politik, Gipf-Oberfrick, Nordwestschweiz, Oberes Fricktal

Als Grund für die Gutheissung hält der Regierungsrat fest: An der Gemeindeversammlung wurden keine neuen Argumente gegen eine fehlende Integration vorgebracht. Das Einbürgerungsgesuch von Nancy Holten wurde entgegen dem Antrag des Gemeinderats von der Gemeindeversammlung Gipf-Oberfrick am 25. November 2016 bereits zum zweiten Mal abgelehnt. Daraufhin reichte Nancy Holten beim Aargauer Regierungsrat wiederum Beschwerde ein.

Der Regierungsrat hiess die Beschwerde erneut gut. Er sieht alle Voraussetzungen einer Einbürgerung als erfüllt an. Die an der Gemeindeversammlung geäusserten Bedenken gegen den Einsatz von Nancy Holten für das Tierwohl oder die übermässige mediale Aufmerksamkeit hat der Regierungsrat bereits im ersten Beschwerdeverfahren als ungenügend für die Verweigerung des schweizerischen Bürgerrechts eingestuft, weil diese Handlungen durch verfassungsmässige Grundrechte wie die Meinungs- und Informationsfreiheit gedeckt sind. Da im zweiten Beschwerdeverfahren keine neuen Einwände gegen Nancy Holten vorgebracht wurden, konnte eine ungenügende Integration, welche gegen eine Zusicherung des Gemeindebürgerrechts sprechen würde, erneut nicht begründet werden.

Damit das Einbürgerungsgesuch nicht noch ein drittes Mal der Gemeindeversammlung Gipf-Oberfrick vorgelegt werden muss, wird Nancy Holten das Gemeindebürgerrecht direkt durch den Regierungsrat zugesichert. Damit entspricht der Regierungsrat auch dem Anliegen des Gemeinderats Gipf-Oberfrick, das Einbürgerungsgesuch gegebenenfalls nicht noch ein weiteres Mal an der Gemeindeversammlung behandeln zu müssen. (mgt)
 


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