Einsprachen blockieren Schulhaus-Anbau in Wallbach

  02.07.2015 Brennpunkt, Wallbach, Gemeindeversammlung, Unteres Fricktal

An der Gemeindeversammlung vom Montag genehmigten die Stimmberechtigen sämtliche Geschäfte, darunter einen Projektkredit für die Dachsanierung von Schulhaus und Mehrzweckhalle (92 000 Franken) sowie einen Projektkredit in Höhe von 210 000 Franken für die Sanierung der Rheinstrasse Nord (die NFZ berichtete).
Abseits der ordentlichen Traktandenliste vernahmen die Anwesenden, insgesamt 66 Stimmberechtigte, von ihrer Exekutive auch das: Zwei Einsprachen «gefährden» den termingerechten Spatenstich für die Schulhaus-Erweiterung.

Der Kindergarten ist das Herzstück
Dieser Schulhaus-Anbau sieht neue Räumlichkeiten für Primarschulklassen vor (Obergeschoss). Geplant sind zudem ein grosser Mehrzweckraum (Untergeschoss) und ebenerdig, quasi als Herzstück, ein Kindergarten mit Spielplatzanlage im Freien. Den Kredit für diesen Anbau – knapp 3,9 Millionen Franken – genehmigte der Souverän bereits an der Wintergemeinde 2013, und nun, am Montag, kam das nächste Bekenntnis zum Projekt: Die Stimmbürger gaben dem zwingenden Begehren statt, die Fläche für den Schulhausanbau neu als Zone für «öffentliche Bauten und Anlagen» auszuscheiden. Von Gesetzes wegen zur Kompensation verpflichtet, stimmte der Souverän ausserdem zu, im Gegenzug ein ebenso grosses Teilstück «öffentliche Bauten und Anlagen» neu der Landwirtschaftszone zuzuführen: jenes am «Finstergässli» beim Vereinslokal des FC Wallbach.

Rodungsbewilligung kann nicht erteilt werden
Doch das ist erst die halbe Miete. Da für den Schulhaus-Anbau mehrere Bäume eines kleineren Wäldchens gerodet werden müssen, ist die Gemeinde verpflichtet, eine Ersatzfläche an anderer Stelle mit entsprechender Aufforstung zu schaffen. Vorgesehen wäre dafür ein Landstreifen an die Kiesgrube angrenzend. Doch just gegen diesen Standort sind nun zwei private Einsprachen eingegangen. Inhaltlich mochte die Gemeinde aufgrund des hängigen Verfahrens die beiden Einwendungen nicht kommentierten; nur so viel: die Einwendungen würden weder direkt noch indirekt auf den geplanten Schulhausanbau abzielen, sondern tatsächlich auf den Standort der geplanten Aufforstung. Dieser liegt teilweise in unmittelbarer Nähe einer Häuserzeile. Die Summe dieser Umstände zieht nun quasi einen ganzen Rattenschwanz nach sich: Solange der Standort für die geplante Aufforstung nicht rechtskräftig ist, solange kann der Kanton die Rodungsbewilligung beim Schulhaus nicht erteilen und ohne Rodung kein Beginn für den Schulhaus-Anbau. Der Spatenstich, auf den Schulstart nach den Sommerferien terminiert, am 10. August, könnte somit ins Leere laufen.

Gemäss der zuständigen Gemeinderätin Jris Pümpin Reiffer wäre der Bezug des neuen Kindergartens und der zusätzlichen Schulräume aufs Schuljahr 2016/2017 vorgesehen. Doch wahrlich, dem Projekt im Weg stehen aktuell noch Bäume: alte und ebenso viele noch nicht gepflanzte.


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