Auch SVP befürwortet Tempo 30 – Abstriche bei Besoldung

  13.11.2025 Möhlin

Die SVP Möhlin empfiehlt in einer Mitteilung zur Gemeindeversammlung die Genehmigung des Verpflichtungskredits für die Einführung von Tempo 30-Zonen in Quartieren. «Der Verkehr hat in den letzten Jahren stark zugenommen und es ist unbestritten, dass Massnahmen zur Erhöhung der Sicherheit vor allem auf Schulwegen notwendig sind.» Statt der Umsetzung unterschiedlicher Massnahmen in jedem Quartier erachte es die SVP als sinnvoll und kostengünstiger, «wenn der Verkehr in allen Quartieren auf dieselbe Art und Weise beruhigt und so die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer erhöht wird, wobei die Hauptverkehrsachsen mit Tempo 50 befahrbar bleiben».

«Faktisch eine doppelte Vergütung»
Diskutiert wird auch das neue Reglement über die Entschädigung der Gemeinderatsmitglieder, wonach gemäss Gemeinderat die Pensen an die höhere Arbeitsbelastung angepasst werden müssten, was in einer höheren Entschädigung resultiere. Die SVP bezeichnet eine Anpassung an die heutigen Gegebenheiten zwar als notwendig, allerdings beantragt sie zwei Änderungen: «Ein grosser Teil der Arbeit der Gemeinderatsmitglieder ist die Teilnahme an Kommissionssitzungen und Tagungen. Aus Sicht der SVP erhält ein Gemeinderatsmitglied mit der zusätzlichen Vergütung von Kommissionssitzungen und Tagungen faktisch eine doppelte Vergütung für die Arbeit, für welche bereits die reguläre Gemeinderatsentschädigung eingerechnet ist und folglich bereits vergütet wird.» Aus diesem Grund sei diese doppelte Vergütung zu streichen.

Ebenfalls störe sich die SVP am «goldenen Fallschirm» im Falle einer Nichtwiederwahl des Gemeindeammanns. Dass in diesem Fall eine angemessene Lohnfortzahlung notwendig sei, bleibe zwar unbestritten. «Allerdings ist die heutige und erneut vorgeschlagene Regelung nicht mehr zeitgemäss: Je nach Dienst- und Altersjahr erhält ein Gemeindeammann bis zur Pensionierung 50 Prozent des zuletzt bezogenen Jahresgehalts. Damit besteht kaum ein Anreiz, sich eine neue Stelle zu suchen und die Entschädigung, welche die Steuerzahler berappen müssen, zu reduzieren.» Eine Reduktion beziehungsweise eine Anpassung sei notwendig: «Bei Nichtwiederwahl richtet die Einwohnergemeinde dem aus dem Amt geschiedenen Gemeindeammann längstens bis zur Erreichung des ordentlichen AHV-Referenzalters eine Abgangsentschädigung während eines Jahres in Höhe von 50 Prozent der zuletzt bezogenen Jahresbruttoentschädigung aus.» Ein nicht wiedergewählter Gemeindeammann erhalte so immer noch mindestens knapp 7000 Franken monatlich, womit die Existenz während einer Überbrückungsphase problemlos bestritten werden könne. (mgt/nfz)



Vollständige Medienmitteilung:

SVP stimmt den Traktanden der Einwohnergemeindeversammlung mit Änderungsanträgen zu

An der Orientierungsversammlung hat die SVP Möhlin die Traktanden der kommenden Einwohnergemeindeversammlung besprochen. Die SVP Möhlin empfiehlt Stimmfreigabe bei den Einbürgerungen und die Genehmigung der beiden Kreditabrechnungen.

Ausführlich diskutiert wurde der Verpflichtungskredit zu Tempo 30. Der Verkehr hat in den letzten Jahren stark zugenommen und es ist unbestritten, dass Massnahmen zur Erhöhung der Sicherheit vor allem auf Schulwegen notwendig sind. Statt der Umsetzung unterschiedlicher Massnahmen in jedem Quartier erachtet die SVP Möhlin es als sinnvoll, wenn der Verkehr in allen Quartieren auf dieselbe Art und Weise beruhigt und so die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer erhöht wird, wobei die Hauptverkehrsachsen mit Tempo 50 befahrbar bleiben.

Die SVP begrüsst die gemäss Konzept geplante massvolle und kostengünstige Umsetzung der baulichen Massnahmen ohne Aufhebung von Parkfeldern und erachtet die vorgeschlagenen flächendeckenden Massnahmen insgesamt als kostengünstiger als unterschiedliche Massnahmen in den einzelnen Quartieren.

Aus diesem Grund empfiehlt die SVP Möhlin, den Verpflichtungskredit für die Einführung von Tempo 30-Zonen in Quartieren ebenso wie den Verpflichtungskredit für das Sanierungsprojekt an der Landstrasse zu genehmigen.

Ebenfalls zu diskutieren gab das vom Gemeinderat vorgelegte neue Reglement über die Entschädigung der Mitglieder des Gemeinderates. Gemäss Gemeinderat müssen die Pensen an die höhere Arbeitsbelastung angepasst werden, was in einer höheren Entschädigung resultiert. Die SVP Möhlin ist der Meinung, dass eine Anpassung der Pensen an die heutigen Gegebenheiten notwendig ist.

Allerdings beantragt die SVP Möhlin zwei Änderungen im Reglement: Ein grosser Teil der Arbeit der Gemeinderatsmitglieder ist die Teilnahme an Kommissionssitzungen und Tagungen. Aus Sicht der SVP Möhlin erhält ein Gemeinderatsmitglied mit der zusätzlichen Vergütung von Kommissionssitzungen und Tagungen faktisch eine doppelte Vergütung für die Arbeit, für welche bereits die reguläre Gemeinderatsentschädigung eingerechnet ist und folglich bereits vergütet wird. Für zusätzliche Projekte und eine starke Mehrbelastung steht dem Gemeinderat künftig die variable Ressourcenzuteilung zur Verfügung. Aus diesem Grund beantragt die SVP Möhlin, Art. 8 des Reglements und die doppelte Vergütung zu streichen.

Ebenfalls stört sich die SVP Möhlin am «goldenen Fallschirm» im Falle einer Nichtwiederwahl des Gemeindeammanns. Es bleibt unbestritten, dass in diesem Fall eine angemessene Lohnfortzahlung notwendig ist. Allerdings ist die heutige und erneut vorgeschlagene Regelung nicht mehr zeitgemäss: Je nach Dienst- und Altersjahr erhält ein Gemeindeammann bis zur Pensionierung 50% des zuletzt bezogenen Jahresgehalts. Damit besteht kaum ein Anreiz, sich eine neue Stelle zu suchen und die Entschädigung, welche die Steuerzahler berappen müssen, zu reduzieren.

Die SVP Möhlin erachtet daher eine Reduktion als notwendig und schlägt vor, dass Art. 10 Abs. 1 des Reglements folgendermassen angepasst wird: Bei Nichtwiederwahl richtet die Einwohnergemeinde dem aus dem Amt geschiedenen Gemeindeammann längstens bis zur Erreichung des ordentlichen AHV-Referenzalters eine Abgangsentschädigung während eines Jahres in Höhe von 50% der zuletzt bezogenen Jahresbruttoentschädigung aus. Art. 10 Abs. 2 des Reglements kann ersatzlos aufgehoben werden, Art. 10 Abs. 3 soll beibehalten werden.

Mit dem neu festgelegten Lohn erhält ein nicht wiedergewählter Gemeindeammann so immer noch mindestens knapp CHF 7'000.00 monatlich, womit die Existenz während einer Überbrückungsphase problemlos bestritten werden kann.

Letztlich empfiehlt die SVP Möhlin, auch dem neuen Konzessionsvertrag mit der AEW Energie sowie dem Budget 2026 zuzustimmen.

Die SVP Möhlin bittet Sie um Unterstützung bei den Änderungsanträgen, damit ein zeitgemässes, aber auch finanziell tragbares Reglement für die Entschädigung des Gemeinderats in Kraft treten kann.

 

 


Möchten Sie weiterlesen?

Ja. Ich bin Abonnent.

Haben Sie noch kein Konto? Registrieren Sie sich hier

Ja. Ich benötige ein Abo.

Abo Angebote