Das Zertifikat als Freipass

  10.09.2021 Nordwestschweiz

Ab Montag gilt im Innern von Restaurants, von Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie an Veranstaltungen in Innenräumen eine Zertifikatspflicht. Sie gilt für Personen ab 16 Jahren. Das Zertifikat darf auch von Arbeitgebern im Rahmen von Schutzmassnahmen genutzt werden. Dies hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom Mittwoch entschieden. Damit reagiert er auf die anhaltend angespannte Lage in den Spitälern. Die Massnahme ist bis am 24. Januar 2022 befristet. Die Lage in den Spitälern bleibt angespannt, die Intensivstationen sind sehr stark ausgelastet. In einigen Kantonen werden Operationen verschoben und verschiedentlich werden auch Patientinnen und Patienten in andere Spitäler verlegt. Ein rascher Anstieg der Hospitalisationen und damit eine Überlastung der Spitäler kann aufgrund der kühler werdenden Temperaturen im Herbst nicht ausgeschlossen werden. Die Zahl der Ansteckungen ist weiterhin hoch und in den letzten Tagen zeichnete sich eine leichte Zunahme der Viruszirkulation ab. Der Anteil der nichtimmunen Bevölkerung ist zudem weiterhin zu gross, um eine weitere starke Infektionswelle zu verhindern. Obwohl das Interesse an der Impfung etwas zugenommen hat, ist die Impfgeschwindigkeit nach wie vor tief. Die Impfung schützt gut, sowohl vor einer Ansteckung als auch vor einer schweren Erkrankung. Zudem stecken erkrankte Geimpfte viel weniger häufig andere an.

Das Zertifikat steht allen offen und hat sich bereits für Discos und Grossveranstaltungen bewährt. Es ermöglicht Veranstaltungen und Aktivitäten, die ohne Zertifikat zu gefährlich wären. Das Zertifikat dokumentiert eine Covid-19-Impfung, eine durchgemachte Erkrankung oder ein negatives Testergebnis. Weil damit nur noch Personen zusammentreffen, die nicht ansteckend sind oder ein geringes Risiko aufweisen, ansteckend zu sein, wird das Übertragungsrisiko stark reduziert. Das Zertifikat erlaubt es, Massnahmen gegen die Ausbreitung des Virus zu ergreifen, ohne gleich Einrichtungen zu schliessen oder bestimmte Aktivitäten zu verbieten. An Veranstaltungen mit Zertifikatspflicht entfallen zudem alle anderen Schutzmassnahmen, wie die Maskenpflicht. Der Bundesrat hat sich an seiner Sitzung auch mit den Einreisebestimmungen befasst. Im Hinblick auf die Herbstferien soll ein wirksames Einreiseregime etabliert werden. Ziel ist, Personen, die sich mit dem Virus angesteckt haben, rasch zu identifizieren und zu isolieren. (nfz)


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