«Freude herrscht»

  28.09.2021 Gemeinden, Herznach, Ueken

Herznach und Ueken: ab 2023 gehen sie den Weg gemeinsam

Nachdem die Gemeindeversammlungen dem Fusionsvertrag im August mit grossem Mehr zustimmten, sagten die Stimmbürger von Herznach und Ueken am Sonntag an der Urne definitiv Ja zur Fusion. In Herznach betrug der Ja-Anteil zirka 75 Prozent, in Ueken fast 82 Prozent.

Bernadette Zaniolo

«Freude herrscht», mit diesen Worten eines ehemaligen Bundesrates eröffnete Thomas Treyer den Apéro nach den Wahlen am Sonntag. «Ein Tag, der wohl in beiden Dörfern in die Geschichte eingehen wird», so der Gemeindeammann von Herznach. Es sei der richtige Zeitpunkt gewesen, als er mit seinem Ratskollegen aus Ueken, Gemeindeammann Robert Schmid, das Thema vor Jahren angesprochen hätten. «Ein sehr guter Entscheid, der heute definitiv wird.» Er dankte allen Mitwirkenden, insbesondere Projektleiter Martin Hitz sowie Gemeindeschreiber Harry Wilhelm und dessen Team für die grosse Arbeit. Treyer gratulierte allen Gemeinderäten zur Wahl beziehungsweise Wiederwahl. Einen besonderen Glückwunsch richtete er an den in Herznach neu gewählten Gerhard Zumsteg. Er sei ein «alter Hase», was das Amt als Gemeinderat betreffe. «Du darfst in einem Team Platz nehmen, wo manchmal hart aber immer fair umgegangen wird», so Treyer, der nicht mehr zur Wiederwahl antrat. Den Gratulationswünschen an die Gewählten schloss sich auch Robert Schmid an. In Ueken wird es für den noch freien Sitz einen zweiten Wahlgang geben. Schmid schloss in seinen Dank auch die Frauen beziehungsweise Lebenspartnerinnen und -partner der Gemeinderäte ein. Sie würden einen «nicht unwesentlich Teil» dazu beitragen, damit die Gemeinderäte immer wieder guten Mutes ihr Amt ausführen können. Dass in Ueken der Ja-Anteil zur Fusion bei fast 82 Prozent lag, freute Schmid sehr und war ein Wehrmutstropfen auf seine erhoffte 50-Prozent-Stimmbeteiligung (sie lag in Ueken bei 46 Prozent und in Herznach bei fast 60).

Start der neuen Gemeinde am 1. Januar 2023
Mit dem definitiven Ja zur Fusion beziehungsweise zum Fusionsvertrag an der Urne am Sonntag, haben die Stimmbürger von Herznach und Ueken den Weg frei gemacht, damit die Gemeinde Herznach/Ueken am 1. Januar 2023 starten kann. Nun kann das kantonale Genehmigungsverfahren in Gang gesetzt werden. Um sicherzustellen, dass der erste Gemeinderat aus drei Vertretern aus Herznach und zwei Mitgliedern aus Ueken besteht, enthält der Vertrag eine Bestimmung, wonach bei den ersten Wahlen ausnahmsweise zwei Wahlkreise gebildet werden. Wann die Wahlen für den ersten Gemeinderat der neuen Gemeinde Herznach / Ueken im 2022 erfolgen, ist gemäss Gemeindeschreiber Harry Wilhelm noch nicht bekannt. Das Budget 2023 der neuen Gemeinde wird von der ausserordentlichen und gemeinsamen Gemeindeversammlung im vierten Quartal 2022 genehmigt. Es wird davon ausgegangen, dass ein Steuerfuss von 110 Prozent ausreicht, die Aufgaben der neuen Gemeinde zu erfüllen. Mit dem Ja zur Fusion erhalten die beiden Gemeinden von Kanton je 400 000 Franken, dazu kommen zirka 3 Millionen Franken als Ausgleich zur Steuerkraft.


Herznach: Stephan Gemmet zum Ammann gewählt

Der bisherige Gemeinderat Stephan Gemmet wurde am Sonntag zum neuen Gemeindeammann (Thomas Treyer trat nicht mehr zu den Wahlen an) von Herznach gewählt. Neuer Vizeammann ist Hansruedi Rubin (bisher Gemeinderat). Als Gemeinderäte wiedergewählt wurden Catherine Gasser (sie kandidierte nicht mehr als Vizeammann) und Pavel Roth. Neu gehört dem Herznacher Gemeinderat Gerhard Zumsteg an. (bz)

Die Amtsdauer beginnt am 1. Januar 2022 und endet vorzeitig am 31. Dezember 2022.


Ueken: Alle Bisherigen in ihren Ämtern bestätigt

In Ueken traten am Sonntag alle vier bisherigen Gemeinderatsmitglieder zu den Gesamterneuerungswahlen an und wurden wiedergewählt. Das sind Robert Schmid, Karlheinz Lenzke, Max Ries und Doris Frey. Schmid wurde als Ammann und Lenzke als Vizeammann bestätigt. Für die Besetzung des fünften Gemeinderatssitzes in Ueken ist ein zweiter Wahlgang notwendig, dieser wird voraussichtlich am 28. November 2021 stattfinden. (bz)

Die Amtsdauer beginnt am 1. Januar 2022 und endet vorzeitig am 31. Dezember 2022.


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