Böztal: Eine Flut von Beschwerden

  05.08.2021 Bözen, Brennpunkt, Hornussen, Elfingen

Wurde in den Gemeinden der Verwaltung 3plus im Vorfeld der Gemeindeversammlungen die Informationspflicht im Sinne des Fusionsvertrags erfüllt? Verwaltungsbeschwerden stellen das nun in Frage. Juristen des Kantons sollen die Antwort liefern.

Simone Rufli

Ende Januar 2021 hatten die Stimmberechtigten in Bözen entschieden, die gemeindeeigene Elektra für 4,8 Millionen Franken an die AEW zu verkaufen (die NFZ berichtete). Zusätzlich wurde das Vermögen der Elektra von 685 148 Franken in die Gemeinde Bözen überführt. In der Folge startete der Gemeinderat einen Ideenwettbewerb zur Verwendung des Verkaufserlöses. Dabei gingen über 30 Ideen aus der Bevölkerung ein. Eine neunköpfige Jury nahm sich der Ideen an. Wenn möglich sollten die aus den Ideen hervorgehenden Projekte in Bözen selber umgesetzt werden, sie sollten nachhaltig sein sowie allen Generationen zugutekommen.

Beschwerden in mehreren Gemeinden
In der Botschaft zur Gemeindeversammlung vom Juni schlugen der Gemeinderat Bözen und die Jury den Einwohnerinnen und Einwohnern dann eine Aufteilung der total 5,49 Millionen Franken vor. 553 000 Franken für Gratisstrom von der Elektra für das Jahr 2020. Über 3,3 Millionen Franken für eine Stiftung mit dem Zweck, die eingereichten Ideen umzusetzen und rund 1,6 Millionen Franken für die Kasse der Einwohnergemeinde Bözen. Dabei wurde erneut ausdrücklich festgehalten, dass mit dem Geld Projekte umgesetzt werden sollen, die allen vier künftigen Böztal-Dörfern Nutzen bringen. Trotzdem wurde nun gegen diesen Beschluss der Gemeindeversammlung eine Verwaltungsbeschwerde gegen «Verwendung des Buchgewinns und Gründung einer Stiftung» bei der Gemeindeabteilung des Kantons Aargau eingereicht, wie aus den Gemeindenachrichten vom 3. August hervorgeht.

Verwaltungsbeschwerden gingen auch in den Gemeinden Elfingen und Hornussen ein. In Elfingen wurde Beschwerde erhoben gegen den Verpf lichtungskredit «Verlegung und Sanierung Hauptwasserleitung Schlotterboden», in Hornussen gingen gleich fünf Beschwerden ein, alle gegen Verpf lichtungskredite, darunter auch der Kredit «Erstellung neues Schulgebäude».

Informationspflicht
Für den Bözer Gemeindemann Robert Schmid hat diese Flut von Beschwerden, welche von mehreren Personen unterzeichnet wurden, eine gemeinsame Ursache: Böztal. «Es geht den Beschwerdeführern in allen Fällen darum, festzustellen, ob nach dem Zusammenschlussvertrag gehandelt wurde oder nicht. Tatsache ist, dass jede der vier Gemeinden, die sich per 1. Januar 2022 zur Fusionsgemeinde Böztal zusammenschliessen, bis zum 31. Dezember eigenständig ist und im Rahmen des Zusammenschlussvertrags handeln kann», betont Robert Schmid. Das ist auch der Grund, weshalb der Gemeindeammann von Bözen davon ausgeht, dass die Gemeindeversammlungs-Entscheide, nicht einfach aufgehoben werden. «Ob das so ist, entscheiden aber natürlich nicht wir, sondern die Juristen des Kantons. Wir sind nun aufgefordert, eine Stellungnahme zuhanden der Gemeindeabteilung des Kantons zu verfassen.» Für die Stellungnahme haben die Gemeinderäte von Bözen, Elfingen und Hornussen nun bis zum 31. August 2021 Zeit. Robert Schmid sieht für Bözen eine schnellere Gangart vor. Bereits an der ersten Gemeinderatssitzung nach den Ferien, am 10. August, soll über die Stellungnahme beraten werden.

Er könne nur für Bözen und nicht für die anderen Gemeinden sprechen, meinte Gemeindeammann Robert Schmid zum Schluss. «Aber ich finde es schade, dass die Leute, die die Beschwerden eingereicht haben, nicht zuerst mit uns das Gespräch gesucht haben.» Eine Aussage, der sich Hornussens Vizeammann Guy David anschliesst. Auch in Hornussen hätten die Beschwerdeführer keinen Kontakt mit den Behörden aufgenommen. Und obwohl es bereits an der Gemeindeversammlung im Juni unter Traktandum «Erstellung neues Schulgebäude» mit dem Kreditantrag über 590 000 Franken zu langen Diskussionen gekommen sei, habe damals und auch später niemand von einer Beschwerde gesprochen. Ein Rückweisungsantrag war von der Gemeindeversammlung knapp abgelehnt worden.

Wie gegen den Schulraum und drei weitere Verpflichtungskredite – alles Sanierungsprojekte – wurde auch gegen den Verpflichtungskredit über 4,5 Millionen Franken für die Sanierung der Wasserversorgung in den Hochzonen Hinterberg-Egg und Grossberg Verwaltungsbeschwerde eingereicht. «Wenn gewisse Einwohner das Gefühl haben, wir hätten zu wenig darüber informiert, kann ich dem nur entgegnen, wir haben informiert», hält Guy David fest. Auch unter den Fusionsgemeinden sei der Informationsfluss gewährleistet. Ob es zielführender sei, gewisse Geschäfte einem Entscheid der künftigen Gemeindeversammlung von Böztal zu überlassen, darüber könne man geteilter Meinung sein. (sir)

 

 


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