Die Kraft eines Kirschbaums gegen sture Bürokratie

  16.07.2021 Leserbriefe

Eigentlich wollte Landwirt A.B. den Kirschbaum fällen, da er seit Jahren beim Bestellen des Ackers im Wege stand. Da hatte seine Frau D.B. die grandiose Idee, unter dem Kirschbaum einen gemütlichen Rastplatz für sie und vorüberziehende Spaziergänger, Wanderer und Velofahrer einzurichten. Gesagt, getan! Mit viel Fantasie, Sorgfalt und Liebe entstand ein gemütliches Plätzchen: Tisch und Sitzgelegenheiten unter dem Dach des prächtigen Kirschbaumes. Mit der nachträglich erhaltenen Baubewilligung teilte die zuständige Gemeindebehörde sogar ihre Freude zum gelungenen Plätzchen mit. Freude pur für die Erbauer und die Passanten! Fast! Ein Dorn im Auge für einen anonymen Zeitgenossen und die Gelegenheit, mit einer Anzeige ans kantonale Departement das Erreichte zu zerstören. Erfolg garantiert, denn in Aarau wurde auf die anonyme Anzeige eingegangen!

Fazit: Das kleine Bijou unter dem Kirschbaum beim alten Bahnwärterhäuschen zwischen Wallbach und Zeiningen muss bis Ende August 2021 wieder verschwinden. Dann wird auch der Kirschbaum wieder im Weg stehen und kann gefällt werden! Aber bitte, so doch nicht! Kirschbaum und Rastplatz kontra Bürokratie? Was wollte wohl der Neider? Einen solchen Entscheid versteht man nie. Und wieder Paragrafen-Reiten – leider! Das Urteil macht uns sehr betroffen. Wollen wir es wortlos teilen? Nein! weiterkämpfen, weiter hoffen, dass Baum und Plätzchen bleiben – zum Verweilen!

WERNER BROGLI-STÄUBLE, MÖHLIN


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