Aufsichtsanzeige gegen die Gemeinde Stein

  15.07.2021 Stein

Gegen die Beschlüsse der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlungen wurden keine Referendumsbegehren eingereicht. Ob die Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 4. Juni, nach Ablauf der Referendumsfrist am 9. Juli, damit rechtkräftig sind, ist derzeit unklar.

Gegen den Ablauf der Einwohnergemeindeversammlung und gegen den Gemeinderat wurde beim Departement Volkswirtschaft und Inneres, Rechtsdienst der Gemeindeabteilung, eine Aufsichtsanzeige eingereicht. Es werden die Vorgänge an der Gemeindeversammlung beanstandet und insbesondere Gemeindeammann Beat Käser und Gemeindeschreiber Sascha Roth Fehlverhalten bzw. Verfehlungen vorgeworfen.

Da es sich um ein laufendes Verfahren handelt, äussern gibt es von Seiten Gemeinde keine Stellungnahme. Der Gemeinderat wird der Gemeindeabteilung eine umfassende Stellungnahme zukommen lassen. (mgt)


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