Neue Regeln für Scientology – und ihre Gegner

  10.06.2021 Rheinfelden

Stadt Rheinfelden reagiert auf Reklamationen

Bei der Stadt Rheinfelden gingen in den vergangenen Monaten immer mal wieder Reklamationen wegen Standaktionen von Scientology ein. Es kam aber auch zu gegenseitigen Provokationen mit Gegnern. Jetzt hat die Stadt reagiert und neue Regeln für beide Seiten erlassen.

Valentin Zumsteg

Die «Scientology Kirche Basel» führt seit vielen Jahren regelmässig Standaktionen in der Rheinfelder Altstadt durch. Das sorgt immer mal wieder für Reklamationen bei der Stadt, wie Stadtschreiber Roger Erdin gegenüber der NFZ erklärt. Bei den letzten Standaktionen traten aber auch Personen in Erscheinung, die sich als «Freie Anti-Scientology Aktivisten» bezeichnen. Mit Schildern warnten sie Passantinnen und Passanten vor der Standaktion der Scientologen (die NFZ berichtete). «Dies führte zu gegenseitigen Provokationen. Vor diesem Hintergrund hat der Stadtrat künftige Standaktionen beider Organisationen geregelt», schildert der Stadtschreiber.

Maximal alle zwei Monate
Konkret bestätigt der Stadtrat die bereits bestehenden Regelungen für die «Scientology Kirche» und präzisiert sie. So muss der Standplatz auf allen Seiten für alle Passantinnen und Passanten klar ersichtlich mit dem Schriftzug Scientology gekennzeichnet sein. Auch die Grösse der Beschriftung ist festgelegt (100 cm auf 40 cm). Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Standes müssen zudem mit einem Personenschild angeschrieben sein. «Der mit der Bewilligung der Regionalpolizei zugewiesene Standplatz darf nicht verlassen werden, namentlich ist das Patrouillieren für die Anwerbung von Passantinnen und Passanten untersagt. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben sich im Umfeld des Standes so zu bewegen, dass die Zugehörigkeit zum Standplatz erkennbar ist», erläutert Erdin und ergänzt: «Passantinnen und Passanten dürfen auch nicht in unzumutbarer Weise gestoppt oder belästigt werden. Sobald ein Passant oder eine Passantin kundtut, dass er oder sie nicht angesprochen werden möchte oder die ihm oder ihr zugetragene Meinung ablehnt, hat der Anwerbende oder die Anwerbende auf weitere Anwerbebemühungen zu verzichten.» Standaktionen der «Scientology Kirche» werden künftig maximal alle zwei Monate bewilligt. «In den Sommermonaten waren sie bisher häufiger anzutreffen», so Erdin.

Gegner dürfen Standplatz nicht verlassen
Auf der anderen Seite unterstellt der Stadtrat die Aktionen der «Freien Anti-Scientology Aktivisten» zu Koordinationszwecken und wegen des Risikos von Störungen und Zwischenfällen im öffentlichen Raum ebenfalls der Bewilligungspflicht. «Die Aktivisten haben künftig bei der Regionalpolizei ein Gesuch zu stellen, worauf ihnen ein Standplatz zugewiesen wird, der nicht verlassen werden darf. Namentlich ist das Patrouillieren in den Gassen und das Aufsuchen des Standes der Scientology Kirche untersagt», so Erdin.

Damit will der Stadtrat künftig Konflikte im öffentlichen Raum vermeiden und die öffentliche Ruhe und Ordnung gewährleisten. Ein Verbot von Scientology-Standaktionen ist gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung nicht möglich, wie Erdin bereits 2019 gegenüber der NFZ festhielt: «Die in der Bundesverfassung statuierte Glaubens-, Gewissens- und Kultusfreiheit gewährleistet das Recht, eine religiöse oder weltanschauliche Überzeugung zu haben sowie diese, innerhalb gewisser Schranken, zu äussern, zu verbreiten und zu praktizieren.»


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