Aargauer Regierungsrat begrüsst grossen Öffnungsschritt in Richtung Normalität

  25.06.2021 Aargau, Gesundheit

Die epidemiologische Lage und die wichtigsten Kennzahlen haben sich in den letzten Wochen auch im Kanton Aargau positiv entwickelt. Der Regierungsrat begrüsst deshalb den vom Bundesrat beschlossenen fünften Öffnungsschritt. Er bedeutet einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zurück in die Normalität.

Die Beschlüsse des Bundesrats entsprechen der Haltung und den Forderungen des Regierungsrats, insbesondere die Umwandlung der Homeoffice-Pflicht in eine Homeoffice Empfehlung, die Aufhebung der Gäste-Pro-Tisch-Beschränkung in den Restaurants, die Anpassungen bezüglich Maskenpflicht sowie die Ermöglichung des Präsenzunterrichts an Höheren Fachschulen, Fachhochschulen und Universitäten. Erfreulich ist insbesondere, dass kulturelle und sportliche Aktivitäten wieder weitgehend möglich sind. Somit können auch die Vereine ihre wichtige gesellschaftliche und soziale Funktion wieder wahrnehmen.

 

Epidemiologische Lage Kanton Aargau

Die Lage im Gesundheitswesen hat sich per Ende Mai 2021 entspannt – dies insbesondere aufgrund der reduzierten Bettenauslastung auf den Intensivstationen (IPS). Dabei ist die Anzahl der Covid-19-Patienten gesunken, ebenso in geringerem Ausmass auch die Anzahl der Non-Covid-19-Patienten. Die Anzahl der Covid-19-Patienten in den normalen Abteilungen ist ebenfalls rückläufig und bewegt sich seit Mitte Juni im einstelligen Bereich. Seit anfangs Mai sind nur noch vereinzelte Todesfälle zu verzeichnen.

 

Strategie und Ziele des Regierungsrats

Der Regierungsrat im Rahmen seiner Medieninformation am Freitagmorgen auch darauf hin, dass nach dem morgen Samstag, 26. Juni, in Kraft tretenden grossen Öffnungsschritt die Impfkampagne nochmals an Bedeutung gewinnt, um eine vierte Infektionswelle mit steigenden Infektionszahlen und einer drohenden Überlastung des Gesundheitswesens zu verhindern; insbesondere auch im Hinblick auf verschiedene besorgniserregende Varianten (VOC) des Virus. Es braucht eine hohe Impfbereitschaft der Bevölkerung, um die angestrebten Immunitätsziele zu erreichen. Parallel dazu ist das repetitive Testen weiterzuentwickeln und die Teilnahme weiter zu vereinfachen.

Die Organisation und die Ressourcen des kantonalen Krisenmanagements zur Bewältigung der Coronavirus-Pandemie werden in den nächsten Wochen der weiteren Entwicklung der Lage entsprechend angepasst. Dabei ist einerseits der Kostenaspekt zu berücksichtigen und andererseits die Handlungs- und Reaktionsfähigkeit sicherzustellen, um bei einer allfälligen erneuten Verschärfung der Lage gewappnet zu sein.

 

Maskentragpflicht an der Oberstufe wird noch vor den Sommerferien aufgehoben

Neu liegt die Zuständigkeit für Massnahmen an der Sekundarstufe II (Mittel- und Berufsfachschulen) wieder in den Händen der Kantone. Im Kanton Aargau wird die Maskentragpflicht auf dieser Stufe vorerst im Aussenbereich aufgehoben, in den Innenbereichen wird sie für die letzten Schultage vor den Sommerferien aufrechterhalten. An der obligatorischen Volksschule hingegen fällt die Maskentragpflicht ganz weg, diese galt bis anhin noch für die Sekundartstufe I (Oberstufe) in den Innenräumen; die Maskentragpflicht kommt hier nur noch situativ für Lehrpersonen beziehungsweise Erwachsene zum Tragen, wenn diese untereinander oder zu Schülerinnen und Schülern den Abstand von 1,5 Metern über längere Zeit nicht einhalten können.

 

Covid-19-Programm

Vor dem Hintergrund des Drei-Phasen-Modells des Bundes-rats – insbesondere der Stabilisierungs- und der Normalisierungsphasen – erhalten die Teilbereiche (Contact Tracing, Repetitives Testen, Impfkampagne, Covid-Zertifikate und Schutzkonzepte) eine gemeinsame Führung unter dem Dach des Covid-19-Programms. In der aktuellen Stabilisierungsphase sind noch nicht alle Personen geimpft, die sich schützen möchten. Deshalb bestehen in verschiedenen Be-reichen weiterhin Schutzmassnahmen. Dadurch entstehen zwischen den Projekten in der Pandemie-Bekämpfung vermehrt Berührungspunkte. So betrifft das Covid-19-Zertifikat alle Bereiche von \"Genesen\" (Conti) über \"Getestet\" (Testwesen) bis \"Geimpft\" (Impfkampagne). Die Dachorganisation \"Covid-19-Programm\" soll diesbezüglich eine flexiblere und effizientere Allokation der in der Pandemiebekämpfung eingesetzten Mittel erlauben und Synergieeffekte nutzen und ausbauen. Der bisherige Leiter der Impfkampagne, Andreas Obrecht, übernimmt die Leitung des Covid-19-Programms.

Die tiefen Fallzahlen führen dazu, dass sich zum Beispiel der Aufwand für das Contact Tracing merklich reduziert hat. Das Contact Tracing konnte daher einen Teil des Personals zur Bewältigung der Anfragen beim Ausstellen der Covid-Zertifikate zur Verfügung stellen.

Seit 15. Juni 2021 bis heute wurden über das kantonale Webportal rund 75\'000 Impf-Zertifikate bezogen. Die Resonanz in der Bevölkerung ist grossmehrheitlich positiv ausgefallen. Die grosse Anzahl von Anfragen konnte mit Unterstützung des Contact Tracing zur Mehrzahl beantwortet werden. Noch offene Anfragen werden bis Ende Juni abgearbeitet. Alle Informationen zu den verfügbaren Zertifikaten finden sich unter www.ag.ch/covid-zertifikat.

Genesen-Zertifikate können direkt beim Bundesamt für Gesundheit bezogen werden. Rund 3\'600 Personen haben dieses Angebot genutzt. Für Getestet-Zertifikate haben sich bis heute rund 200 dezentrale Aussteller (Arztpraxen, Apotheken und Labore) über den Kanton AG beim Bund registriert. Diese stehen voraussichtlich ab Ende Juni zu Verfügung.

 

Neue flexible Impfangebote ab Montag

Im Kanton Aargau wurden bisher 320\'967 Erstimpfungen und 216\'393 Zweitimpfungen durchgeführt. Für Impftermine im Kanton Aargau gibt es keine Wartezeiten mehr. Ab nächster Woche stehen neue Angebote zur Verfügung. Die Impfzentren stellen auf einen Walk-in-Betrieb um. Das heisst, Impfungen in allen Impfzentren sind ohne vorgängige Registrierung möglich. Ab dem 28. Juni 2021 ist dies zeitgleich auch in 50 Apotheken im Aargau möglich. Im Juli und August sind zudem Impfungen bei ausgewählten Filialen von Migros und Coop möglich. Jugendliche von 12 bis 17 Jahren können sich weiterhin nur in den Impfzentren des Kantonsspitals Aarau in Aarau und des Kantonsspitals Baden in Baden impfen lassen.

 

Repetitives Testen in über 500 Organisationen

Alle Betriebe mit Firmensitz im Kanton Aargau und mindes-tens fünf testwilligen Mitarbeitenden können beim repetitiven Testen mitmachen. Mittlerweile tun dies 376 Betriebe. Auch bei 144 Schuleinheiten, in 29 Pflegeheimen sowie in 19 sozialmedizinischen Institutionen finden regelmässige Tests statt. Bislang haben sich rund 33\'000 Einzelpersonen für das repetitive Testen angemeldet. Insgesamt wurden rund 15\'400 Pools (Mischproben) getestet. Die Positivitätsrate lag stets unter 0.1 Prozent.

Das Projekt arbeitet an der Vereinfachung der Prozesse, um das repetitive Testen ausweiten zu können. Da weiterhin keine Herdenimmunität besteht, ist das repetitive Testen weiterhin ein probates Mittel, um infizierte Personen möglichst rasch zu entdecken, z. B. in Schulen. Diese pausieren während der Sommerschulferien. Diese Zeit wird genutzt, um das neue Schuljahr vorzubereiten und Abläufe anzupassen, damit die Schulen im August mit dem repetitiven Testen weiterfahren oder neu starten können. Dies ist gerade nach den Ferien aufgrund der Auslandreisen und vielseitigen sozialen Kontakten besonders wichtig.

 

Erfahrungen mit Pilotveranstaltungen

Im Kanton Aargau wurden drei unterschiedliche Pilotveranstaltungen bewilligt (Schwingfest, Management Symposium und Konzert). Alle drei Veranstaltungen fanden in der zweiten Junihälfte statt. Die Veranstalter wurden bei der Erarbeitung und Umsetzung der Schutzkonzepte begleitet und be-ratend unterstützt. Insbesondere für den Bereich der Zutrittskontrolle sowie für den Bereich \"Testen vor Ort\" konnten im Hinblick auf kommende Grossveranstaltungen wertvolle Erfahrungen gesammelt werden, was Platzverhältnisse und Personalbedarf angeht. Der Kanton zieht eine positive Bilanz über die Pilotphase für künftige Veranstaltungen.

Veranstaltungen ab 1\'000 Personen benötigen eine kantonale Bewilligung. Unabhängig davon, ob eine Grossveranstaltung mit oder ohne Schutzschirm beantragt wird, steht den Veranstaltern ab 4. Juni 2021 ein Gesuchportal zur Verfügung: www.ag.ch/grossveranstaltungen. Im Kanton Aar-gau besteht zudem seit Anfang Mai die Möglichkeit, dass lokale und regionale Veranstaltungen und Projekte von einer finanziellen Unterstützung profitieren können, falls deren Durchführung aufgrund der Covid-19-Pandemie zu einem nachweisbaren Verlust geführt hat. Mit dieser kantonalen Defizitgarantie will der Regierungsrat auch kleineren Veranstaltungen eine Planungssicherheit verschaffen. (mgt)


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