Ein Wildtierkorridor ist gebaut, der zweite beschäftigt das Gericht

  11.05.2021 Brennpunkt, Fricktal, Natur

Während der Grünstreifen über die Rosshimmel-Brücke in Rheinfelden weitgehend fertiggestellt ist, verzögert sich die geplante neue Wildtierbrücke in Zeiningen. Gegen das dortige Millionen-Projekt ist eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht hängig.

Valentin Zumsteg

Das Ziel ist an beiden Orten das gleiche: Die verschiedenen Lebensräume der Wildtiere sollen besser miteinander vernetzt werden. Dafür braucht es Verbindungen über die Autobahn A3, welche mit ihrem Zaun für die Tiere eine unüberwindliche Barriere darstellt. Der Kanton verfolgt aktuell zwei Projekte in diesem Zusammenhang im Fricktal: In Rheinfelden ist in den vergangenen Monaten über die bestehende Rosshimmel-Brücke ein rund zwei Meter breiter und 70 Meter langer Grünstreifen angelegt worden. «Das Projekt ist soweit abgeschlossen. Allenfalls sind noch gewisse Anpassungen an den Übergängen zum Gelände nördlich und südlich der Brücke erforderlich», erklärt Thomas Gremminger, Projektleiter und stellvertretender Leiter der Sektion Natur und Landschaft beim Aargauer Departement Bau, Verkehr und Umwelt.

Für Kleinsäuger, Rehe und Wildschweine
Am Freitag hat er bei einer Begehung zusammen mit Stadtoberförster Kurt Steck und weiteren Beteiligten das Projekt und die Bepflanzung abgenommen. «Aus meiner Sicht lief alles wie geplant. Mit dem Grünstreifen erhoffen wir uns eine verbesserte Verbindung über die A3. Vor allem Kleinsäuger und Rehe, allenfalls auch Wildschweine sollen die Brücke leichter und mit weniger Widerstand nutzen können», sagt Gremminger. Eventuell sei die Verbindung künftig auch für einzelne Weitwanderer wie Wildkatzen, Luchse oder Hirsche attraktiver. Damit die Tiere nicht von den Lichtern der Autos irritiert werden, ist an den Brückengeländern ein Blendschutz aus Lärchenholz angebracht worden. Heimische Straucharten sowie Baumstrünke sollen den Streifen begrünen und für Kleinstrukturen sorgen, wie Kurt Steck ausführt.

Die Kosten belaufen sich auf rund 195 000 Franken, wobei das Bundesamt für Strassen (ASTRA) 50 000 Franken für die vorgängige Sanierung des Strassenbelags übernommen hat. Den Restbetrag bezahlt der Kanton, ebenso den künftigen Unterhalt des Grünstreifens, der vom Forst Rheinfelden geleistet wird. Um festzustellen, wie gut der neue Grünstreifen angenommen wird, soll künftig eine Fotofalle montiert werden. «Aber wahrscheinlich noch nicht im ersten Jahr», so Steck.

Fehlender Abstand zwischen Wildkorridor und Windkraft-Anlage?
Deutlich grösser sind die Pläne in Zeiningen. In der Nähe des Tschopperthofes soll eine neue Brücke als Wildtierkorridor über die A3 realisiert werden. Die Kosten für die Wildtierbrücke und die Massnahmen im unmittelbaren Umfeld belaufen sich dort gemäss Thomas Gremminger auf rund 13 Millionen Franken, welche der Bund und das Astra tragen würden. Die Plangenehmigung durch das Eidgenössische Bundesamt für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) liegt vor. Allerdings wird es zu Verzögerungen kommen. «Zurzeit ist eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht hängig», schildert Gremminger. Er rechnet deshalb nicht mit einer schnellen Realisierung: «Es kommt darauf an, wann das Beschwerdeverfahren endet und welche Auflagen das Bundesverwaltungsgericht in seinem Entscheid formuliert.» Zudem besteht die Möglichkeit, dass dieser Entscheid ans Bundesgericht weitergezogen wird. «Der ursprünglich anvisierte Baubeginn Ende 2021/ anfangs 2022 ist sicher nicht mehr realistisch», so Gremminger.

Hinter der Beschwerde stehen die Initianten einer möglichen Windkraft-Anlage im Gebiet «Hundsrugge» in Zeiningen. «Der Abstand zwischen der geplanten Wildtierbrücke und unserer Windkraftanlage könnte zu Problemen führen. Da es Unsicherheiten in dieser Frage gibt, habe ich eine Beschwerde eingereicht», erklärt Edi Freiermuth, einer der treibenden Kräfte hinter dem Windrad-Projekt. Ob er gegebenenfalls einen negativen Entscheid des Verwaltungsgerichts ans Bundesgericht weiterziehen würde, lässt er derzeit offen: «Das hängt von der Begründung ab».


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