Zwei Impfdosen für alle

  20.04.2021 Aargau, Gesundheit

Der Kanton Aargau sieht derzeit keinen Anlass, seine Impfstrategie zu ändern. Er hat die neuen Empfehlungen des Bundesamts für Gesundheit (BAG) zur Kenntnis genommen. Personen, die an Covid-19 erkrankt waren, erhalten im Kanton Aargau weiterhin zwei Impfdosen. Auch eine Abstufung nach Alter innerhalb der Restbevölkerung wird nicht weiterverfolgt. Damit hält er an seiner bisherigen Impfstrategie fest und verabreicht allen impfwilligen Personen zwei Impfdosen, selbst wenn sie zu einem früheren Zeitpunkt an Covid-19 erkrankt waren. Eine entsprechende Empfehlung des BAG wurde sorgfältig geprüft. Es gibt keinen zwingenden Grund, auf die Zweitimpfung zu verzichten. Zudem sind zahlreiche Fragen bei einer allfälligen Umsetzung und Dokumentation eines solchen Vorgehens ungeklärt. Ein Verzicht auf Zweitimpfungen zugunsten einer schnelleren Impfung der restlichen Bevölkerung ist aus Sicht des Kantons Aargau nicht zielführend.

Nach der Impfung von besonders gefährdeten Personen (Zielgruppe 1), dem Personal im Gesundheitswesen (Zielgruppe 2), Angehörigen von besonders gefährdeten Personen (Zielgruppe 3) sowie Personen in Gemeinschaftseinrichtungen (Zielgruppe 4) erhalten alle Impfwilligen im Aargau gleichberechtigten Zugang zu einer Impfung. Wer sich früher angemeldet hat, erhält auch weiterhin früher einen Termin.

Impftermine für die Restbevölkerung werden voraussichtlich im Mai 2021 vergeben. Die Vergabe von Terminen für die Zielgruppen 3 und 4 erfolgt noch im April 2021. Voraussetzung dafür ist aber, dass es zu keinen Lieferverzögerungen des Impfstoffs kommt. (nfz)


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