Weiterhin zwei Impfdosen für alle Impfwilligen

  17.04.2021 Aargau, Gesundheit

Der Kanton Aargau hält an seiner bisherigen Impfstrategie fest und verabreicht allen impfwilligen Personen zwei Impfdosen, selbst wenn sie zu einem früheren Zeitpunkt an Covid-19 erkrankt waren. Eine entsprechende Empfehlung des BAG wurde sorgfältig geprüft. Es gibt keinen zwingenden Grund, auf die Zweitimpfung zu verzichten. Zudem sind zahlreiche Fragen bei einer allfälligen Umsetzung und Dokumentation eines solchen Vorgehens ungeklärt. Ein Verzicht auf Zweitimpfungen zugunsten einer schnelleren Impfung der restlichen Bevölkerung ist aus Sicht des Kantons Aargau nicht zielführend.

Keine weitere Abstufung nach Alter

Bereits im Januar 2021 hat die kantonale Impfkampagne kommuniziert, dass innerhalb der Zielgruppen 2 bis 4 und bei der Restbevölkerung keine Abstufung nach Alter stattfindet. Die Aargauerinnen und Aargauer haben sich seither auf dieses Vorgehen verlassen. Nach der Impfung von besonders gefährdeten Personen (Zielgruppe 1), dem Personal im Gesundheitswesen (Zielgruppe 2), Angehörigen von besonders gefährdeten Personen (Zielgruppe 3) sowie Personen in Gemeinschaftseinrichtungen (Zielgruppe 4) erhalten alle Impfwilligen im Aargau gleichberechtigten Zugang zu einer Impfung. Wer sich früher angemeldet hat, erhält auch weiterhin früher einen Termin. Impftermine für die Restbevölkerung werden voraussichtlich im Mai 2021 vergeben. Die Vergabe von Terminen für die Zielgruppen 3 und 4 erfolgt noch im April 2021. Voraussetzung dafür ist aber, dass es zu keinen Lieferverzögerungen des Impfstoffs kommt. (mgt)

 


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