Man braucht nur die Badehose

  30.04.2021 Aargau

Nachrichten für den Badesommer 2021: «Die Freibäder können in ihren Schutzkonzepten Ausnahmen von der Maskenpflicht für Aussenbereiche wie Liegewiesen und Beckenbereiche vorsehen», heisst es in einer aktuellen Mitteilung des Kantons.

Die Ausnahme von der Maskenpflicht gilt auch für Gäste im Restaurationsbereich eines Freibads während der Konsumation (wie es in allen anderen Restaurationsbetrieben der Fall ist). Wenn keine Maske getragen wird, seien die allgemeinen Hygiene- und Verhaltensregeln zu beachten. Das betrifft in erster Linie die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern. (mgt)


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