Es braucht zuerst eine Spezialzone Windpark

  27.04.2021 Oberhof

Seit gestern liegt das Baugesuch für den Windpark Burg auf

Die 25 Millionen Franken teure Windenergieanlage soll zwischen Salhöhe und Burgfluh im Gebiet Burg der Gemeinden Kienberg und Oberhof zu stehen kommen. Gemeindeammann Roger Fricker rechnet mit Einsprachen.

Susanne Hörth

Als sehr interessant und spannend, teils auch nervenaufreibend, umschreibt Roger Fricker, Gemeindeammann von Oberhof, die mittlerweile über zwölf Jahre dauernde Projektphase beim Windpark Burg. «Natürlich bin ich froh, dass wir nun endlich die Baugesuchsauflage starten konnten», so Fricker. Doch auch hier waren bis zum letzten Moment starke Nerven gefordert. Mit dem Eintreffen der bislang noch fehlenden Unterlagen des Eidgenössischen Starkstrominspektorats (ENSI) waren die Dossiers dann aber komplett. Seit gestern liegt nun das Baugesuch der Windpark Burg AG für die Windenergieanlage mit fünf Windrädern (vier davon im solothurnischen Kienberg, eine im aargauischen Oberhof) in den beiden Standortgemeinden zur Einsicht auf; mit ihnen auch die nötigen Teiländerungen bei den Bau- und Nutzungsordnungen. Denn nur mit der Schaffung der Spezialzone «Windenergieanlage Burg» ist die Voraussetzung für den Bau der Windkraftanlage gegeben.

Kantonsübergreifendes Projekt
Wie alle bisherigen Abläufe und Verfahrensschritte sei auch die zeitliche Gesuchsauflage mit der Behörde des benachbarten Kienberg abgesprochen worden, betont Fricker. Er erwähnt an dieser Stelle zudem die unterschiedlichen Gesetzgebungen der beiden Kantone. Im solothurnischen Kienberg kommt beim Windpark Burg bezüglich Baubewilligung und Nutzungsplanung ein koordiniertes Verfahren zum Tragen. Im aargauischen Oberhof hingegen werden die Teiländerung BNO, der Gestaltungsplan mit Sondernutzungsvorschriften sowie das Baugesuch Windpark Burg als drei einzelne Verfahren durchgeführt. Somit müssen allfällige Eingaben separat zu jedem der drei Prozesse gemacht werden. Die Frist läuft bis 25. Mai.

«Für uns geht es jetzt zuerst einmal um die Teiländerung BNO», sagt Fricker. Über diese muss in einem weiteren Schritt auch noch die Gemeindeversammlung befinden. Erst dann ist eine wichtige Voraussetzung für die Bewilligung des Windpark Burg geschaffen. Wann die wahrscheinlich ausserordentliche Gemeindeversammlung dazu in Oberhof stattfindet, ist laut Roger Fricker noch offen. «Es hängt von der Zahl der Einwendungen ab.»

Opposition gegen den geplanten Windpark Burg gab es schon von Beginn an. Roger Fricker rechnet daher auch jetzt mit Einsprachen beim Baugesuchsverfahren. Hinsichtlich deren Bearbeitung und Zuständigkeiten führt der Gemeindeammann aus: «Zu jeder bei uns eingetroffenen Einwendung gibt auch das Baudepartement eine Stellungnahme ab.» Nach Prüfung und Behandlung aller Einwendungen durch den Oberhöfler Gemeinderat ist dann wieder das Baudepartement am Zug. Der Kanton Aargau befindet letztlich über das Baugesuch im Gemeindebann von Oberhof. «Den kantonalen Entscheid eröffnen dann wiederum wir», so Roger Fricker. Darauf angesprochen, wie der Gemeinderat von Oberhof dem Bau des Windparks gegenübersteht, betont Roger Fricker: «Wir verhalten uns neutral. Bis zum heutigen Tag haben wir uns noch nicht entschieden.»

Jetzt ist er zuerst einmal gespannt auf die Drohnenf lüge vom nächsten Samstag (wetterabhängig, mehr dazu auf www.oberhof.ch). Ausgestattet mit starken Beleuchtungen sollen die Drohnen als Alternative zu Höhenprofilierungen die Dimensionen der geplanten Anlage veranschaulichen. Noch eindrücklicher, das weiss der Gemeindeammann aus Erfahrungen, ist der Besuch von bereits in Betrieb stehenden Windkrafträdern.


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