Wer bezahlt den Rückversand kaputter Ware?

  02.03.2021 Ratgeber

Frage: Ich habe eine Tasche im Internet bei einem grossen Online-Händler bestellt und bereits im Voraus bezahlt. Als das Paket ankam und ich es auspackte, sah ich, dass ein Griff an der Tasche bereits abgerissen war. Ich fotografierte den Mangel und schickte die Tasche – nach Rücksprache mit dem Händler – zurück. Dieser will mir aber nur den Verkaufspreis zurückerstatten und nicht die Versandkosten für die Rücksendung. Muss ich die Rücksendekosten tatsächlich selbst tragen, obwohl die Tasche bei Erhalt kaputt war?

Antwort: Nein. Ist die gelieferte Sache mangelhaft, hat der Käufer das Recht, den Kauf rückgängig zu machen, eine Preisminderung zu verlangen oder die Nachlieferung einwandfreier Ware zu fordern. Beim sogenannten Platzkauf hat der Verkäufer jedoch das Recht, auf einer Nachlieferung zu bestehen. Die im Gesetz vorgesehene Beschränkung dieses Rechts auf den Platzkauf ist angesichts moderner Transportverhältnisse nicht mehr zeitgemäss. Die herrschende Lehre gewährt deshalb dem Verkäufer auch beim Distanzkauf das Nachlieferungsrecht. Sie haben sich mit dem Händler allerdings auf die Rückabwicklung des Kaufs geeinigt. Neben dem Verkaufspreis muss Ihnen der Verkäufer auch den durch die mangelhafte Ware entstandenen Schaden ersetzen, den sogenannten Mangelfolgeschaden. Um den Vertrag rückabwickeln zu können, müssen Sie die Tasche per Post an den Online-Händler zurückschicken. Die Rücksendekosten sind ein Schaden, der Ihnen unmittelbar durch die mangelhafte Tasche entstanden ist. Der Verkäufer hat Ihnen daher die Kosten für die Rücksendung zu ersetzen, auch wenn ihn kein Verschulden am kaputten Griff der Tasche trifft. Sofern im Kaufvertrag nichts anderes vereinbart wurde, muss Ihnen der Online-Händler die Rücksendekosten neben dem Verkaufspreis zurückerstatten.

Haben Sie eine juristische Frage?
Unsere Rechtsexperten sind jeden Mittwoch zwischen 13 und 14 Uhr unter der Telefonnummer 062 871 75 75 für Sie da. Sie können Ihre Frage auch mailen an nfzratgeber@wehrlipartner.ch.


Image Title

1/10

Möchten Sie weiterlesen?

Ja. Ich bin Abonnent.

Haben Sie noch kein Konto? Registrieren Sie sich hier

Ja. Ich benötige ein Abo.

Abo Angebote