E-ID – Kompetenzen müssen beim Staat

  18.02.2021 Leserbriefe, Abstimmungen

Wir leben heute im «digitalen Zeitalter». Viele Einflüsse im täglichen Leben haben sich gegenüber vor zehn, zwanzig oder mehr Jahren wesentlich verändert. Die Digitalisierung ist zu einem bedeutenden Machtfaktor im öffentlichen, wie auch im privaten Leben geworden. Vielen «graut» oft vor stets neuen digitalen Herausforderungen.

Am 7. März stimmen wir ab über die Einführung der elektronischen Identifizierung (E-ID), somit über einen neuen Ausweis. Damit soll eine neue Stufe der Digitalisierung und gleich ein Novum geschaffen werden. Die Ausstellung von Identitätsausweisen, wie Pass und Identitätskarte, gehört seit jeher in den Aufgabenbereich des Staates, welcher durch die Städte und Gemeinden die Personendaten der Einwohner verwaltet. Das ist eine öffentliche Aufgabe, woran nicht zu rütteln ist. Wenn die zur Abstimmung kommende Gesetzesvorlage vorsieht, durch private Firmen die E-ID ausstellen zu lassen, führt dies in eine falsche Richtung. Mit der E-ID wird ein erweiterter Zugang zu persönlichen Daten geschaffen, so u. a. zu Gesundheits- und Patientendaten, was sehr heikel sein kann. Wer garantiert uns, dass nicht Unbefugte unerkannt Einsicht oder gar Einfluss in diesen Datenbereich nehmen können. Niemand kann die Bürgerin und den Bürger vor Datenmissbrauch zu 100 Prozent schützen, auch die Beteuerungen der befürwortenden Politikerinnen und Politiker nicht. Das Risiko von Datenklau für missbräuchliche Anwendungen ist schon heute ein Thema und ist hier nicht auszuschliessen. Nicht umsonst warnen IT-Sicherheitsfachleute, wie auch Ärzte, Pflegefachpersonen und gar die Präsidentin des Stiftungsrates der Schweiz. Patientenorganisation (SPO), vor der Kompetenzübertragung an private Firmen.

Manche fragen sich, ob es sich hier nicht gar um einen «ersten Schritt» für noch weitere Datenansammlungen auf der doch etwas fragwürdigen E-ID handelt. Werden eines Tages nicht etwa noch Vermögens- oder andere delikate persönliche Daten erfasst?

Zu Recht erinnern sich Bürgerinnen und Bürger in letzter Zeit wieder vermehrt an die ihnen in der Bundesverfassung (BV, Art. 7 ff.) garantierten persönlichen Grundrechte, um deren Erhalt man sich heute vielerorts echte Sorgen macht, nicht zuletzt auch im Zusammenhang mit der Schaffung der E-ID-Karte. Ich empfehle die Ablehnung dieser E-ID-Vorlage.

STEFAN TREIER, WOHLEN


Möchten Sie weiterlesen?

Ja. Ich bin Abonnent.

Haben Sie noch kein Konto? Registrieren Sie sich hier

Ja. Ich benötige ein Abo.

Abo Angebote