Regierung begrüsst neue Massnahmen

  15.01.2021 Aargau

Unternehmen sollen mit Fixkostenbeiträgen unterstützt werden

Zwar hat sich die Coronavirus-Lage seit dem 18. Dezember 2020 im Kanton Aargau verbessert, doch durch Coronavirus-Mutationen besteht ein erhöhtes Risiko für erneute Eskalation. Der Regierungsrat nahm gestern Stellung zu den neuen Bestimmungen des Bundes.

Der Regierungsrat begrüsst den Entscheid des Bundesrats vom Mittwoch, die nationalen Schutzmassnahmen bis Ende Februar 2021 zu verlängern und auszuweiten. Restaurants, Kulturbetriebe, Sportanlagen und Freizeiteinrichtungen bleiben somit bis Ende Februar 2021 geschlossen. Weiter wurden auf nationaler Ebene neue Massnahmen beschlossen, um die sozialen Kontakte drastisch zu reduzieren: Neu gilt daher ab Sonntag, 17. Januar, 24 Uhr, eine weitgehende Homeoffice-Pflicht, Läden für Güter des nicht-täglichen Bedarfs werden geschlossen, private Veranstaltungen und Menschenansammlungen werden weiter eingeschränkt und der Schutz von besonders gefährdeten Personen am Arbeitsplatz wird verstärkt.

Der Regierungsrat erachtet die Fortführung beziehungsweise Ausweitung der Schutzmassnahmen auf nationaler Ebene, insbesondere auch aufgrund des erhöhten Risikos durch die neuen Coronavirus-Mutationen, als sinnvoll. Die kantonalen Schutzmassnahmen vom 18. Dezember 2020 werden durch die beschlossenen Anordnungen des Bundesrates abgelöst. Der Regierungsrat begrüsst auch die vom Bundesrat vorgeschlagenen Anpassungen der Härtefallmassnahmen für Unternehmen; insbesondere, dass von behördlich angeordneten Betriebsschliessungen betroffene Unternehmen unkompliziert Fixkostenbeiträge erhalten können.

Coronavirus-Situation im Aargau
Im Kanton Aargau hat sich die Coronavirus-Situation verbessert. Am 22. Dezember 2020 – kurz nach Inkrafttreten der kantonalen Zusatzmassnahmen – zeigte sich die bisher höchste Anzahl laborbestätigter Fälle (575) im Kanton Aargau. Die Fallzahlen sind seit zwei Wochen anhaltend rückläufig und haben sich mehr als halbiert. Die Todesfallzahlen weisen ebenfalls eine sinkende Tendenz auf. Auch bezüglich der Hospitalisationen stellte sich eine Besserung ein. Der Reproduktionswert ist seit dem 18. Dezember 2020 (berechnet bis 30.11.2020) von 1.17 kontinuierlich bis auf einen Wert von 0.86 am 30. Dezember 2020 gesunken. Seither ist der Reproduktionswert wieder leicht angestiegen auf aktuell 0.93 am 13. Januar 2021. Damit ist für den Kanton Aargau weiterhin eine Abnahme der Fallzahlen zu erwarten, jedoch weniger rasch als bisher. Im interkantonalen Vergleich entwickelte sich der Kanton Aargau überdurchschnittlich positiv und liegt bezüglich Reproduktionswert unter den fünf besten Kantonen. Am 18. Dezember 2020 wies der Kanton noch den vierthöchsten Wert auf.

Auslastung der Spitäler gesunken
Die Hospitalisierungszahlen sowohl der allgemeinen Abteilungen wie auch der Intensivstationen (IPS) sinken. Diese Entwicklung führt zu einer leichten Entspannung in den Spitälern. Zwischenzeitlich konnten Zusatzbetten in den Intensivpflegestationen von 10 auf 8 reduziert werden. Zurzeit stehen im Kanton Aargau 58 Intensivbetten in Betrieb (Normalzustand: 50). Die IPS-Bettenauslastung konnte reduziert werden mit einer Auslastung im Ziel-Bereich von unter 80 Prozent. Infolge der grossen Belastung der vergangenen Wochen und Monaten ist die Situation beim Gesundheitspersonal in Spitälern sowie Pflegeund Betreuungseinrichtungen aber weiterhin angespannt. Für eine deutliche Besserung muss weiter eine nachhaltige Senkung der Covid- 19-Hospitalisierungen angestrebt werden.

Die positive Entwicklung bestätigte auch Adrian Schmitter, CEO des Kantonsspitals Baden: «Die Zahl der Covid-19-Patienten in den Aargauer Spitälern ist derzeit zum Glück rückläufig. Insbesondere auf den Intensivpflegestationen hat die Belastung in den vergangenen Tagen abgenommen. Dem medizinischen Personal tut diese kurze Verschnaufpause zweifellos gut. Allerdings hat sich im Verlauf der Pandemie gezeigt, dass sich das Blatt rasch wenden kann. Insofern ist weiterhin Vorsicht geboten. Die Spitäler sind derzeit in der Lage, ihre Operations-Kapazitäten wieder leicht hochzufahren. Dadurch können sie nach und nach die zahlreichen aufgeschobenen Operationen nachholen. Hierbei handelt es sich notabene nicht um kosmetische Eingriffe, sondern um solche, die schwere Leiden behandeln. Das Ziel der Spitäler ist es, allen Patienten – egal, ob Covid- oder Nicht-Covid-Patient – eine angemessene Behandlung und Betreuung zukommen zu lassen. Das bedingt, dass wir die Covid-19-Situation im Griff haben.» Zwischenzeitlich mussten über 1000 medizinisch notwendige, aber nicht dringliche Operationen zurückgestellt werden.

Mehr Zivilschutzeinsätze
Der Aargauer Zivilschutz unterstützt die Leistungserbringer im Gesundheitswesen sowie das Contact Tracing im Rahmen der zweiten Welle der Pandemie. Seit Ende Oktober 2020 leistete dieser rund 6600 Diensttage. Auch in den kommenden Monaten wird der Aargauer Zivilschutz gefordert sein. Neben der Unterstützung des Gesundheitswesens fallen auch Aufgaben beim Aufbau und Betrieb der stationären Impfzentren sowie bei den mobilen Impfteams an. Aus diesem Grund hat der Regierungsrat beschlossen, dass bis Ende April 2021 bis zu 500 weitere Angehörige des Zivilschutzes (AdZS) aufgeboten werden können.

Ausbau der Härtefallhilfe
Der Regierungsrat begrüsst in seiner Stellungnahme ausserdem die vom Bundesrat vorgeschlagenen Anpassungen der Härtefallmassnahmen für Unternehmen. Insbesondere sollen Unternehmen, die von einer behördlich angeordneten Betriebsschliessung betroffen sind, unkompliziert Fixkostenbeiträge erhalten können, um unverschuldete Konkurse abzuwenden.

Die Departemente Volkswirtschaft und Inneres sowie Finanzen und Ressourcen erarbeiten eine pragmatische und zielführende Lösung für Härtefallleistungen in Form von A-fonds-perdu-Zahlungen an Betriebe, die seit November 2020 aufgrund von Anordnungen durch den Bund oder den Kanton vorübergehend schliessen mussten. Dazu zählen insbesondere Gastronomiebetriebe, Event- und Kulturveranstalter sowie teilweise der Detailhandel. Der Regierungsrat wird am 20. Januar 2021 eine entsprechende Massnahme beschliessen. Ab dem 25. Januar 2021 werden Unternehmen Gesuche einreichen können. Für Unternehmen mit verordneter Betriebsschliessung berechnet sich die finanzielle Unterstützung nicht wie bei den übrigen Massnahmen nach dem Liquiditätsbedarf, sondern orientiert sich an den Fixkosten (Miete, Pachtzins, Leasing, Versicherungen etc.) eines Betriebes. (nfz)


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