Corona-Finanzhilfen mit grossen Hürden

  04.12.2020 Aargau

Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat einen Verpflichtungskredit von 125 Millionen Franken zur Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie im Kanton Aargau. Die unter die Härtefallregelung fallenden Unternehmen können nun Gesuche einreichen. Im Kultur- und Sportbereich unterstützt der Kanton die betroffenen Akteure, Vereine und Institutionen bei der Beanspruchung der Bundesmassnahmen. Der Regierungsrat hatte im April zur Unterstützung der Aargauer Wirtschaft 300 Millionen Franken beschlossen, um wirtschaftlich gesunde Unternehmen zu erhalten und Arbeitsplätze zu sichern. Der Grosse Rat bewilligte im Juni 2020 für eine erste Etappe einen Verpflichtungskredit von 150 Millionen Franken; bisher wurden davon jedoch lediglich rund 25 Millionen Franken beansprucht. Offenbar sind die Hürden für den Bezug der Hilfen im Aargau sehr hoch, so dass bis jetzt nicht mehr Mittel gesprochen wurden.

Durch Covid-19 in finanzielle Not geratene Unternehmen aus allen Branchen können beim Kanton ein Gesuch für Härtefallhilfe einreichen. Unterstützungsberechtigt sind Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mindestens 100’000 Franken deren Umsatz im Jahr 2020 weniger als 60 Prozent des Durchschnitts der Jahre 2018 und 2019 beträgt. Das Unternehmen muss zudem seinen Sitz im Kanton Aargau haben. Die Personalkosten müssen überwiegend in der Schweiz anfallen.

Hilfe für Spitäler und Kliniken?
«Dem Regierungsrat ist es ein Anliegen, dass die Spitäler und Kliniken für die angeordneten Ertragsausfälle und die Zusatzkosten während der gesamten Pandemiedauer angemessen entschädigt werden.» heisst es in der Mitteilung des Kantons. Der Bund habe solche Entschädigungen bisher verwehrt. Der Regierungsrat bereite daher eine entsprechende Vorlage an den Grossen Rat für finanzielle Unterstützungsleistungen vor. Das Covid-19-Gesetz des Bunds sieht für Kulturunternehmen Finanzhilfen in Form von Ausfallentschädigungen sowie neu Beiträge an Transformationsprojekte als Unterstützungsmassnahmen vor. Der Bund stellt dem Kanton Aargau dafür bis Ende 2021 insgesamt 8,1 Millionen Franken zur Verfügung. Der Kanton beteiligt sich mit einem gleich hohen Betrag. Gesamthaft stehen damit im Kulturbereich rund 16,2 Millionen Franken zur Verfügung. (nfz)


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