Aus für das Projekt Kreisschule Thierstein

  03.12.2020 Aargau, Zeiningen, Wölflinswil, Wegenstetten, Oberhof, Gipf-Oberfrick, Hellikon, Zuzgen, Oberes Fricktal, Gemeinden

Ausgangslage
Im Frühjahr 2019 haben die Gemeinderäte Wegenstetten, Hellikon, Zuzgen und Zeiningen den Gemeinderat Gipf-Oberfrick ersucht, eine Zusammenarbeit im Bereich der Oberstufe (Sek und Real) zu prüfen. Dies weil die Gemeinde Möhlin den bisherigen Vertrag mit dem Wegenstetter-tal gekündigt hatte. Aktuell führt Wegenstetten noch die Sekundarschule mit 4 Klassen. Die Re-alschüler gehen bereits seit Jahren in Möhlin zur Schule. Bei einem Zusammenschluss mit Gipf-Oberfrick könnte die Oberstufe Wegenstetten mit einer Sekundar- und Realschule weiter beste-hen, weil beide Standorte zusammen die nach Schulgesetz erforderliche Mindestanzahl an Schülerinnen und Schüler erreichen.
Vertrag wird von einem Partner abgelehnt
2019 wurde ein erstes Konzept und ein Vertrag für eine Zusammenarbeit ausgearbeitet. Knackpunkt war immer der Schüleraustausch, der bei einer Zusammenarbeit in der Regel erfolgen sollte, aber gestützt auf die beträchtlichen Distanzen kaum durchsetzbar wäre. Von Beginn weg war für die Partner der Regos Gipf-Oberfrick klar, dass eine Zusammenarbeit mit dem Wegen-stettertal nur dann zustande kommt, wenn alle vier Gemeinderäte dies befürworten. Nach Ab-schluss der Vorarbeiten hat sich der Gemeinderat Wittnau gegen eine Zusammenarbeit ausgesprochen. Somit wurden die Verhandlungen abgebrochen. Danach kam in Wittnau eine Initiative zustande, die verlangt, dass der Vertrag für eine Zusammenarbeit der Sommergemeindeversammlung 2021 unterbreitet wird. An der Gemeindeversammlung vom 25. September 2020 in Gipf-Oberfrick hat der Souverän andererseits einen Überweisungsantrag, den Vertrag ebenfalls der nächsten Gemeindeversammlung zu unterbreiten, abgelehnt.
Ablehnung Ausnahmebewilligung durch das BKS
Die Gemeinderäte des Wegenstettertals haben am 23. Oktober 2020 das Departement Bildung, Kultur und Sport (BKS) ersucht, die bereits befristete Ausnahmebewilligung für den Oberstufenstandort Wegenstetten um ein Jahr bis im Sommer 2022 zu verlängern.
Am 12. November 2020 hat das BKS über den Antrag des Wegenstettertals entschieden. Weil dem BKS weder eine konkrete noch eine beschlossene Lösung vorliegt, welche eine Verlängerung der Ausnahmebewilligung zur Führung des Oberstufenstandorts in Wegenstetten rechtfertigen würde und weil zudem die vorgelegten Rahmenbedingungen einer allfälligen Kreisschule Thierstein (kein Schüleraustausch und nur ein minimaler Ressourcenaustausch) die Erfüllung des verfassungsmässigen Bildungsauftrags nicht gewährleisten, wurde der Antrag um Verlängerung der aktuellen Ausnahmebewilligung abgelehnt.
Einer Verlängerung der Ausnahmebewilligung könnte nur dann zugestimmt werden, wenn dem BKS bis zum 15. Dezember 2020 von allen acht involvierten Gemeinden eine Absichtserklärung vorliegt, welche bestätigt, eine Kreisschule Thierstein zu konzipieren, welche mit einem Schüleraustausch oder einem angemessenen Ressourcenausgleich zwischen den Standorten die Erfüllung des verfassungsmässigen Bildungsauftrags gewährleistet, das BKS zwecks Beurteilung der neu auszuarbeitenden Rahmenbedingungen aktiv in den Prozess zu involvieren und über den allfälligen Vertrag für die Bildung einer Kreisschule Thierstein spätestens an der Som-mergemeindeversammlung 2021 abzustimmen. Damit die «Erfüllung des verfassungsgemässen Bildungsauftrags» gewährleistet werden kann, müssten gemäss BKS über 20 Prozent mehr Lektionen in der Schule Wegenstetten eingesetzt werden. Diese Ressourcen wären vom Stand-ort Gipf-Oberfrick an Wegenstetten zu transferieren.


Entscheid der Gemeinderäte Oberhof, Wölflinswil, Wittnau und Gipf-Oberfrick
Am 23. November 2020 fand ein Austausch zwischen der Schulpflege, der Schulleitung und dem Gemeinderat Gipf-Oberfrick statt. Danach besprachen die Gemeinderäte Oberhof, Wölflinswil, Wittnau und Gipf-Oberfrick am 30. November 2020 die Fragen der Zusammenarbeit gestützt auf die vom BKS formulierten Rahmenbedingungen. In der Folge trafen sich am 2. Dezember Vertretungen der acht involvierten Gemeinderäte zu einem Austausch.
Schulpflege und Schulleitung Gipf-Oberfrick sowie die Gemeinderäte Wegenstetten, Hellikon, Zuzgen und Zeiningen sind nach wie vor der Meinung, dass eine Zusammenarbeit der beiden Schulen gut möglich und für beide Seiten ein Gewinn wäre. Der vom BKS erwähnte Ressourcenausgleich wird in diesem Ausmass als nicht notwendig erachtet.
Die Gemeinderäte Oberhof, Wölflinswil, Wittnau und Gipf-Oberfrick sind hingegen, nach Abwägen aller Vor- und Nachteile, übereinstimmend zum Schluss gekommen, die Zusammenarbeit nicht mehr weiter zu verfolgen. Die Hauptgründe für diesen Entscheid sind:
• Eine Zusammenarbeit zwischen den beiden Schulen ergibt für den Standort Gipf-Oberfrick keine oder nur minime Vorteile. Ohne Schüleraustausch, der nicht in Frage kommt, sind kaum Synergien oder Vorteile auszumachen.
• Bei einer Zusammenarbeit entstehen für den Standort Gipf-Oberfrick Nachteile und Risiken. Ein Schüleraustausch oder eine gerechte, gleichmässige Ressourcierung für beide Stand-orte, müssten im Vertrag verankert werden. Wie sich dies, auch für die Ressourcen oder Lektionen des eigenen Standorts in Gipf-Oberfrick, entwickeln würde, ist nicht abschätzbar. Ab 2022 trägt zudem neu der Gemeinderat die Gesamtverantwortung für die Schule und der Gemeinderat Gipf-Oberfrick wäre dann auch für den Aussenstandort Wegenstetten zuständig.
• Eine Zusammenarbeit ist regionalpolitisch wenig sinnvoll. Bereits heute besteht in vielen Bereichen eine gute Zusammenarbeit zwischen den Gemeinden Oberhof, Wölflinswil, Wittnau und Gipf-Oberfrick sowie mit der Zentrumsgemeinde Frick. Diese Zusammenarbeit wird sich auch in Zukunft weiter entwickeln. Mit dem Wegenstettertal bestehen kaum Verbindungen.
Die Gemeinderäte Oberhof, Wölflinswil, Wittnau und Gipf-Oberfrick haben dem BKS mitgeteilt, dass sie die für die Verlängerung der Ausnahmebewilligung erforderliche Absichtserklärung nicht beibringen und ebenso den Gemeindeversammlungen keinen Vertrag für eine Zusammenarbeit unterbreiten werden. Die Gemeinderäte Wegenstetten, Hellikon, Zuzgen und Zeiningen sind am 2. Dezember 2020 über diesen Entscheid informiert worden. Die Gemeinderäte des Benkentals bedauern, dass mit diesem Entscheid die aktuell sehr engagiert geführte Oberstufe in Wegenstetten eine mögliche Lösung für den Weiterbestand verliert. Trotzdem sind die Gemeinderäte Oberhof, Wölflinswil, Wittnau und Gipf-Oberfrick überzeugt, mittel- bis langfristig den für die Schülerinnen und Schüler sowie Eltern und den für die eigene Oberstufe richtigen Entscheid getroffen zu haben. (mgt)
 


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