Ansicht eines betroffenen Grundeigentümers

  10.12.2020 Leserbriefe, Abstimmungen, Wallbach/Mumpf

Da am 20. Dezember in Mumpf brieflich über einen Verpflichtungskredit von 134 000 Franken über die Sanierung der Waldwiesestrasse abgestimmt wird, möchte ich doch einige Fakten darstellen:

An der Informationsveranstaltung im Juli sollten wir – ohne eine gesetzliche Grundlage und der Kenntnisse des Reglements über die Finanzierung von Erschliessungsanlagen der Gemeinde Mumpf – die Kosten der Sanierung zu 100 Prozent übernehmen. Das Reglement über die Finanzierung von Erschliessungsanlagen der Gemeinde Mumpf wur- de uns erst am Ende der Informationsveranstaltung überreicht. Aus diesem Grund entstand ein Nein von unserer Seite. Auch die Bemerkung des für den Bau zuständigen Gemeindebehördenmitgliedes half uns da nicht weiter: «so sig’s halt in Mumpf.»

Nun zum Zustand der Waldwiesestrasse: eine sogenannte Stichstrasse, die seit 60 Jahren eine Gemeindestrasse ist, sie hat auf zirka 100 Metern fünf Oberflächenwasserabläufe, die das Wasser in die öffentliche Kanalisation leiten. Obschon seit über 20 Jahren kein Unterhalt der Strasse seitens der Gemeinde erfolgt ist, erfüllten die Abläufe ihren Dienst, bis die Strasse als Baupiste gebraucht wurde und mit 30-Tonnen-Lastwagen, Raupenfahrzeugen sowie Bagger befahren wurde.

Nach Durchlesen des Reglements der Gemeinde Mumpf ergaben sich zwei Begriffe: Erneuerung und Änderung der Strasse. Bei Erneuerung: Kosten zu 100 Prozent zu Lasten der Gemeinde. Bei Änderung: Kosten zu 100 Prozent zu Lasten der Grundeigentümer. Da die Waldwiesestrasse nach Reglement über die Finanzierung von Erschliessungsanlagen der Gemeinde Mumpf alle Voraussetzung für eine Erneuerung erfüllt, werde ich das Gefühl nicht los, dass sich die Gemeindebehörde nicht an die Verpflichtung hält, die Kosten zu übernehmen.

FRIEDRICH SCHÄRER, MUMPF


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