«Ein hinterlistiger Anschlag»

  29.12.2020 Möhlin

Unbekannte haben mit einer illegalen Nacht- und Nebelaktion gegen die vor rund einem Monat getroffenen Quarantäne-Massnahmen rund um die Möhliner Asylunterkunft protestiert. Die Täterschaft stellte mit Betonelementen fixierte Bauzäune vor die Hauseinfahrten von Gemeinderatsmitgliedern. Die Zäune waren mit beschrifteten Transparenten versehen, welche die Adressaten in eine rassistische Ecke stellen sollen («Keine Toleranz für Rassisten»; «Gemeinsam gegen rassistische Massnahmen»). Die Urheber der Aktion prangern an, dass vor rund einem Monat wegen eines Corona-Falls in der Möhliner Asylunterkunft ein Bauzaun sowie ein Sicherheitsdienst die Bewohner am Verlassen des Areals hindern sollte. «Durch das Tolerieren dieser diskriminierenden Massnahme wurde dem Rassismus einen Platz gewährleistet, welcher nicht hingenommen werden darf», halten die Urheber in einer per Mail verschickten Erklärung fest. Gezeichnet wurde die Erklärung mit «JGUL», der sogenannten «Jugend gegen Unterdrückung Liestal». Im Internet erklärt die Gruppe unter anderem, man setze sich für eine nachhaltige Zukunft ein. «Das herrschende System des Kapitalismus und des Patriarchats lehnen wir ab. Unser Ziel ist es, mit verschiedensten Aktionen die Aufmerksamkeit der Bevölkerung auf aktuelle politische und gesellschaftliche Themen zu richten. Ebenfalls möchten wir die linken Strukturen aus der Stadt weiter auf das Land tragen.»
Sofern sich ein solcher Anschlag nicht wiederhole, wolle man auf eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch verzichten, sagt Gemeindeammann Fredy Böni. «Dieser politisch motivierte Anschlag war diffamierend, gemein und hinterlistig gegenüber uns und unseren Familien, aber auch gegenüber unserer Arbeit. Da sich die Gruppe bekanntlich anonym verhält, haben wir auch keine Chance, das Gespräch zu suchen.» Nachdem der kantonsärztliche Dienst wegen eines Corona-Falls im November die Quarantäne für die Betroffenen verfügt hatte, veranlassten die vor Ort anwesenden Verantwortlichen die Massnahmen mit einer Umzäunung der Asylunterkunft. Der Massnahme lag kein Gemeinderatsentscheid zugrunde. Der Gemeinderat selbst habe erst im Nachhinein von der Massnahme erfahren. (rw)


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