KVI ja, oder nein?

  20.11.2020 Leserbriefe

Wenn eine in der Schweiz ansässige Firma im Ausland Umweltschäden oder andere Übel und Menschenrechtsverletzungen begehen würde, ist es nichts als Pflicht, dass diese zur Rechenschaft gezogen würde. Aufpasser in den Ländern vor Ort hat es genügend. Was viele mit dieser Initiative meinen verankern zu müssen, geht auf den humanitären Gedanken zurück. Gut und Recht. Aber diese Initiative ist unverantwortlich und gefährdet die KMU, welche möglicherweise von jedem NGO-Angehörigen angeklagt werden könnten. Ohne dafür Fakten vorzulegen. Aber der/ die Betroffenen müssten den gegenteiligen Beweis erbringen. Was nicht nur kostspielig, sondern sogar unmöglich sein kann. Beispiel: die Firma alfauna importiert Kaninchenställe aus China. Eine NGO-Organisation erhebt Anklage gegen diese Firma, das Holz werde nicht umweltgerecht verarbeitet. Wie kann alfauna das Gegenteil beweisen? Wenn vorher der Lieferant eine gesetzeskonforme Verarbeitung garantierte? Wie und wer würde diese Aufgabe übernehmen? Selbst wenn die Anschuldigungen nicht stimmen, jeder kann eine Anklage jederzeit vorbringen. Selbst unbegründet. Wie viele NGO-Mitarbeiter müsste die Schweiz besolden, damit diese die Welt bereisen können, um mögliche Übeltäter zu finden? Diese Initiative, mit ihren darauffolgenden Konsequenzen, hat den absoluten Untergang jedes KMU zur Folge, ohne dass dadurch eine erreichbare Verbesserung erzielt würde. Und wenn jetzt jemand behaupten möchte, die KMU wären ausgeschlossen, irrt sich. Daher ein absolutes Nein zu dieser Initiative – wir haben Gesetze genug!

WERNER MEIER, ALFAUNA AG, ZEININGEN


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