Sozialhilfe für Flüchtlinge angepasst
09.10.2020 AargauDer Kantonale Sozialdienst richtet seit dem 1. Oktober 2020 allen anerkannten und vorläufig aufgenommenen Flüchtlingen, die in Asylunterkünften von Kanton und Gemeinden leben, einen der Situation angepassten Grundbedarf für den Lebensunterhalt (GBL) aus. Die bisherige Unterstützung nach Asylansätzen entsprach nicht den rechtlichen Grundlagen. Die Änderung betrifft zirka 200 Personen. Bisher wurden alle Personen, die in einer kantonalen Unterkunft oder in einer Gemeindeunterkunft des Asylbereichs lebten, unabhängig von ihrem Status mit Sozialhilfe nach Asylansätzen unterstützt. Diese Praxis entsprach nicht den rechtlichen Grundlagen. Gemäss Bundesrecht und Flüchtlingskonvention gilt in Bezug auf Flüchtlinge eine Inländergleichbehandlung. Demnach sind Flüchtlinge im Hinblick auf den Bezug von Sozialhilfe der einheimischen Bevölkerung gleichgestellt. (nfz)