Misslungener Friseurbesuch

  20.10.2020 Laufenburg

Cornel Wehrli,
Wehrli Partner Rechtsanwälte, Frick

Frage: Als ich letzte Woche beim Friseur war, liess ich mir meine Haare mit Extensions verlängern. Nach der ersten Haarwäsche zu Hause waren meine Extensions völlig verfilzt, stumpf und unkämmbar geworden. Zudem bemerkte ich, dass meine eigenen Haare durch die Hitze des Lötgeräts beschädigt wurden, da sie spröde waren. Um sie zu reparieren, musste ich sie mit einer teuren Haarmaske behandeln lassen. Muss der Friseur die Kosten dafür übernehmen?

Antwort: Ja. Bei Ihrem Besuch beim Friseur haben Sie einen Werkvertrag abgeschlossen. Dadurch schuldet Ihnen der Friseur einen Erfolg. Tritt der vereinbarte Erfolg nicht ein, können Sie eine Preisminderung, eine kostenlose Nachbesserung oder – wenn das Ergebnis völlig misslungen ist – die Wandelung verlangen. Bei der Wandelung erhalten Sie Ihr Geld zurück und der Friseur hat die Haare, soweit es möglich ist, in den ursprünglichen Zustand zurückzuversetzen. Hat Ihnen der Friseur einen Schaden verursacht, können Sie von ihm zudem Schadenersatz verlangen, wenn ein Verschulden vorliegt. In Ihrem Fall sind die Extensions völlig unbrauchbar. Wenn Sie noch Vertrauen zum Friseur haben, können Sie eine kostenlose Nachbesserung verlangen, wobei die alten Extensions entfernt und neue eingesetzt werden. Haben Sie das Vertrauen verloren, könne Sie die Extensions entfernen lassen und den Preis vollumfänglich zurückverlangen. Da Ihre eigenen Haare durch den Friseurbesuch zusätzlich durch das Lötgerät beschädigt wurden, mussten Sie Ihre Haare mit einer Maske von einem anderen Coiffeur pflegen lassen. Diese zusätzlichen Kosten stellen einen Schaden dar. Ein solcher Fehler im Umgang mit einem Lötgerät darf einem Friseur nicht passieren. Es liegt somit ein Verschulden vor und der Friseur hat diese Kosten zu übernehmen.

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