Fahrradtour mit Blitzlicht

  27.10.2020 Fricktal

Cornel Wehrli, Wehrli Partner Rechtsanwälte, Frick

Frage: Letzte Woche war ich mit meinem 45er-E-Bike auf dem Weg zum Einkaufen. Dabei war ich etwas schneller als erlaubt unterwegs und wurde in einer 30er-Zone von einem Blitzer geblitzt. Mein Tacho zeigte mir eine Geschwindigkeit von 37 km/h an. Muss ich jetzt befürchten, dass ich gebüsst werde?

Antwort: Nein. 45er-E-Bikes müssen im Gegensatz zu normalen Fahrrädern und 25er-E-Bikes ein Nummernschild aufweisen und sind beim Strassenverkehrsamt zu registrieren. Somit wäre es grundsätzlich möglich, Sie als Halter zu ermitteln und zu büssen. Laut Gesetz besteht jedoch weder für Fahrräder noch für E-Bikes die Pflicht, eine geeichte Geschwindigkeitsanzeige zu besitzen. Somit kann von Ihnen auch nicht verlangt werden, dass Sie wissen, mit welcher Geschwindigkeit Sie unterwegs sind und Sie können nicht gebüsst werden. Die Tatsache, dass Sie dennoch einen Tacho besitzen, ändert nichts. Denn es ist zwar praktisch für Sie, aber nicht gesetzlich vorgeschrieben. Auch wenn Sie nicht wegen der Geschwindigkeitsübertretung gebüsst werden können, kann die Polizei überprüfen, ob das E-Bike frisiert wurde. Denn ein frisiertes E-Bike ist auf öffentlichen Strassen nicht zugelassen und kann mit mehreren Hundert Franken gebüsst werden. Zudem können Sie im Falle eines Unfalls den Versicherungsschutz verlieren. Aber Achtung: Das bedeutet nicht, dass Sie nicht wegen zu hoher Geschwindigkeit im Strassenverkehr angezeigt werden können. Als Fahrradfahrer müssen Sie, wie alle Verkehrsteilnehmer, Ihre Geschwindigkeit den Umständen entsprechend anpassen. Fahren Sie mit 40 km/h durch eine Begegnungszone und werden von der Polizei erwischt, kann das eine Anzeige zur Folge haben. Auch wenn Sie einen Unfall verursachen, weil Sie mit zu hoher Geschwindigkeit unterwegs waren, kann es zu einer Anzeige kommen.

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