Corona: Aargau verschärft Massnahmen

  19.10.2020 Brennpunkt

Neu müssen im Aargau auch bei privaten Veranstaltungen mit fünfzehn oder weniger Personen Kontaktdaten erhoben und diese auf Verlangen dem Contact Tracing Center zur Verfügung gestellt werden. Die Massnahme gilt ab Dienstag, 20. Oktober, 18 Uhr, wie das Gesundheitsdepartement mitteilt.

Zudem gilt: In Bar- und Clubbetrieben dürfen sich gleichzeitig maximal 50 Gäste aufhalten. Diese müssen eine Gesichtsmaske tragen (Gemäss der Covid-19-Verordnung besondere Lage des Bundesrats waren sitzende Personen bisher ausgenommen.)

Massnahmen im Schulbereich
Die Weisungen für die Aargauer Volksschulen und alle Bildungseinrichtungen
der Sekundarstufe II (Gymnasien, Mittelschule, u.ä.) werden ebenfalls angepasst. Ab Mittwoch gilt an sämtlichen Schulen für erwachsene Personen
im Innenbereich Maskentragpflicht. Während des Unterrichts kann, wenn der Minimal-Abstand von 1.5 Metern eingehalten oder eine Trennwand eingerichtet wird, darauf verzichtet werden. Bei öffentlichen Schulanlässen und Schulveranstaltungen auf dem Schulareal gilt die Maskentragpflicht bereits ab 12 Jahren. Das Departement Bildung, Kultur und Sport empfiehlt zudem, auf die Durchführung von Schulreisen, Klassen- oder Schullager zu verzichten. Ausflüge und Exkursionen ins Freie und in die nähere Umgebung sollen weiterhin möglich bleiben.

Empfehlungen für die Aargauer Bevölkerung
Aufgrund der steigenden Zahlen sowohl bezüglich der Infektionen wie auch der Hospitalisationen ruft das Departement Gesundheit und Soziales (DGS) die Bevölkerung auf, Abstands- und Hygienemassnahmen einzuhalten und die
Schutzkonzepte zu beachten. Die aktuell häufigsten Ansteckungsorte sind Familien, private Anlässe, der Arbeitsplatz und das Ausland. Deshalb empfiehlt das DGS der Bevölkerung, private Veranstaltungen nur in kleinen Gruppen (bis 30 Personen) durchzuführen und auf nicht zwingende Anlässe und Reisen zu verzichten. Das individuelle Verhalten diesbezüglich stellt in der Summe
die wirksamste Massnahme dar.

Empfehlungen für Arbeitgeber
In Unternehmen und bei Freizeitangeboten empfiehlt das DGS das Maskentragen auch in nichtöffentlichen Innenräumen, wenn der Mindestabstand zwischen Personen über die Dauer einer Viertelstunde (über den Verlauf des ganzen Tages gerechnet) nicht eingehalten werden kann. Der Kanton Aargau unterstützt weiter die nationale Homeoffice-Empfehlung.

Der Kanton Aargau beobachte und analysiere die Lage laufend und beschliesse Massnahmen da, wo er Handlungsbedarf erkenne, heisst es in der Mitteilung. Dabei seien insbesondere die Analyse der Ansteckungsorte sowie die epidemiologische Entwicklung (inklusive Hospitalisationen) ausschlaggebend. (mgt/nfz)


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