Aargau: 132 Personen in Quarantäne wegen Barbesuch

  16.10.2020 Brennpunkt

Die positiv getestete Person hat am gleichen Abend ein weiteres Lokal besucht. Insgesamt sind infolge des Bar- und Clubbesuchs 132 Personen in  Quarantäne. Personen die sich zwischen Samstag, 10. Oktober, 23 Uhr und Sonntag, 11. Oktober, 1 Uhr in der Viva Bar & Lounge aufgehalten haben, sollen sich in Selbst-Quarantäne begeben. Besucher, die sich später im gleichen Club wie die infizierte Person aufgehalten haben, konnten dank vorhandener Präsenzliste in Quarantäne geschickt werden.
Gemäss Artikel 4 Ziffer 2b der Verordnung über Massnahmen in der besonderen Lage zur Bekämpfung der Covid-19- Epidemie (Covid-19-Verordnung besondere Lage) müssen die Betreiber die Erhebung von Kontaktdaten der anwesenden Personen sicherstellen, wenn aufgrund der Art der Aktivität, wegen örtlicher Gegebenheiten oder aus betrieblichen oder wirtschaftlichen Gründen während einer bestimmten Dauer weder der erforderliche Abstand eingehalten noch Schutzmassnahmen ergriffen werden können. Die Kontaktdaten müssen zwecks Identifizierung und Benachrichtigung ansteckungsverdächtiger Personen nach Artikel 33 des Epidemiengesetzes
der zuständigen kantonalen Stelle auf deren Anfrage hin unverzüglich weitergeleitet werden. Die erhobenen Kontaktdaten müssen bis mindestens 14 Tage nach der Teilnahme aufbewahrt werden. Dieser Verpflichtung ist die Viva Bar & Lounge in Baden nicht nachgekom-men. Deshalb hat die Kantonsärztin Yvonne Hummel die Schliessung angeordnet. Die Verfügung gilt bis der Betreiber nachweist, dass die Kontakterhebung und Weitergabe sichergestellt ist.


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