Grossveranstaltungen unter Auflagen möglich

  24.09.2020 Aargau

Bewilligungsverfahren für Veranstaltungen ab 1000 Personen

Ab 1. Oktober 2020 dürfen Veranstaltungen mit mehr als 1000 Personen wieder durchgeführt werden, wenn eine entsprechende Bewilligung des Kantons vorliegt.

Wie das Gesundheitsdepartement des Kanton Aargau mitteilt, werden die bestehenden Allgemeinverfügungen betreffend die Ausweispf licht und die Beschränkung der gleichzeitig anwesenden Gäste in Bars und Clubs auf 100 Personen sowie die Unterteilung in Sektoren mit maximal 100 Personen bei Veranstaltungen bis 1000 Personen werden bis Ende Jahr verlängert. Grossveranstaltungen mit über 1000 Personen sind ab 1. Oktober 2020 unter strengen Auflagen wieder möglich. Das hat der Bundesrat entschieden und dabei auch Vorgaben gemacht: Veranstalter müssen eine Risikoanalyse sowie ein Schutzkonzept vorlegen, Personenströme sinnvoll lenken und grundsätzlich eine Sitzplatzpflicht einhalten. Der Kanton Aargau hat unter Einbezug der Departemente Volkswirtschaft und Inneres (DVI) sowie Bildung, Kultur und Sport (BKS) ein kantonales Bewilligungsverfahren etabliert. Das Formular für das Bewilligungsgesuch steht ab heute Donnerstag, 24. September auf der kantonalen Website unter www.ag.ch/coronavirus zur Verfügung.

Die von der Kantonsärztin gestützt auf das Epidemiengesetz erlassenen Allgemeinverfügungen werden verlängert und gelten neu bis Donnerstag, 31. Dezember 2020. Bisher haben die Massnahmen das Ziel weitgehend erreicht, das Contact Tracing zu entlasten und grössere Ausbrüche in Clubs und Bars zu verhindern. Ungeachtet dessen geben die aktuelle Lage sowie die fehlenden Anzeichen einer Entspannung keinen Anlass, die getroffenen Massnahmen aufzuheben. Die Ansteckungsgefahr bleibt da am grössten, wo viele Menschen ohne Einhaltung der Abstandsregeln oder anderer Schutzmassnahmen auf engem Raum für längere Zeit zusammenkommen. Mit der Änderung der Verordnung über Massnahmen in der besonderen Lage zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie vom 2. September 2020 durch den Bund gelten die Erleichterungen für private Veranstaltungen nur noch bis höchstens 300 Personen (bisher 1000 Personen). Bei privaten Veranstaltungen mit weniger als 300 Personen in nicht öffentlich zugänglichen Einrichtungen oder Betrieben, bei denen weder der empfohlene Abstand eingehalten noch Schutzmassnahmen getroffen werden, muss die Verfügbarkeit und Weitergabe der Kontaktdaten der anwesenden Personen sichergestellt werden. (nfz)


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