Ausfallentschädigungen für Kinderbetreuung

  25.09.2020 Aargau

Die Prüfung der Gesuche für finanzielle Unterstützung der aargauischen Institutionen der familienergänzenden Kinderbetreuung (Ausfallentschädigungen) ist abgeschlossen. Den Institutionen werden gemäss der Verordnung des Bundesrates Finanzhilfen in der Höhe von rund 5,8 Millionen Franken gewährt. Institutionen der familienergänzenden Kinderbetreuung drohten oder verzeichneten Einbussen infolge nicht in Anspruch genommener Leistungen im Zeitraum von 17. März bis 17. Juni 2020. (nfz)


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