Umweltsünder eruiert

  07.08.2020 Fricktal

Kienberg: Illegale Entsorgung hat Konsequenzen

Die Untersuchungen im Zusammenhang mit der illegalen Entsorgung im Kienberger Wald sind abgeschlossen. Zwei Personen werden an die Staatsanwaltschaft verzeigt.

Bernadette Zaniolo

«Den halben Haushalt entsorgt?» titelte die NFZ in der Ausgabe vom 7. Mai. Im Wald, oberhalb der Schulanlage, wurden diverse Gegenstände, wie etwa Bürostuhl, Kissen, Töggelikasten und einiges mehr deponiert. Das Bild vor Ort zeigte, dass dort auch ein Anhängerfahrzeug entsorgt und wie die anderen Gegenstände verbrannt wurde. Augenfällig war auch, dass es sich wohl nicht um einen einmaligen Entsorgungsakt handeln dürfte. Da es sich um Offizialdelikt handelt, wurde die Kantonspolizei Solothurn von Amtes wegen aktiv, (die NFZ berichtete) und auch das kantonale Amt für Umweltschutz wurde aufgeboten. Das Amt für Umweltschutz hat die fachgerechte Entsorgung begleitet. Dies bedeutet unter anderem, dass dort mittels Bagger ein Aushub vorgenommen wurde. Das Aushubmaterial, welches mehrere Mulden füllte, wurde dann einer offiziellen Entsorgungsfirma zugeführt und der Eingang von dieser schriftlich belegt. Aufgrund der polizeilichen Ermittlungen wurden zwei Personen wegen Widerhandlung gegen das Umweltschutzgesetz an die Staatsanwaltschaft des Kantons Solothurn verzeigt. Nebst den Kosten für die fachgerechte Entsorgung müssen sie auch mit einer Busse rechnen. Das Gesetz sieht hier – je nach Sachlage und Schwere – eine Strafmassbandbreite von Bussen bis zu 20 000 Franken und Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren vor. Entschieden wird jedoch immer der Einzelfall.

Es kann richtig teuer werden
Durch die Polizei des Kantons Solothurn, und in Einzelfällen auch durch das Amt für Umwelt, wurden in den vergangenen Jahren jeweils zwischen 120 und 150 Strafanzeigen eingereicht, Tendenz steigend. Bei den zur Anzeige gebrachten Delikten handelt es sich meist um illegales Ablagern oder Verbrennen von Abfällen oder um Gewässerverschmutzungen, zum Beispiel durch Baustellenabwässer oder Gülle. «Bei mehr als der Hälfte der Anzeigen kommt es zu keiner Verurteilung, meist weil sich der Verursacher nicht ermitteln lässt», heisst es in einem kürzlich auf der Homepage des Amtes für Umweltschutz des Kantons Solothurn publizierten Berichts zur Datenerhebung. Zahlreiche kleinere Delikte, wie zum Beispiel der «herrenlose» Abfallsack im Wald, kommen gar nicht erst zur Anzeige, weil sie nicht gemeldet werden, beziehungsweise weil der administrative Aufwand unverhältnismässig wäre.

Je nach Umweltdelikt bewegten sich die Bussen zwischen 40 bis 3500 Franken. Hinzu kamen oft noch Verfahrenskosten von 100 bis 825 Franken. «Günstigere» Umweltdelikte sind zum Beispiel kleinere Abfallablagerungen im Freien. «Teuer wird es dann, wenn Folgeschäden eintreten, zum Beispiel wenn eine Gewässerverschmutzung zu einem Fischsterben führt», so im Bericht weiter.


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