Die Revision des Jagdgesetzes braucht es dringend

  25.08.2020 Leserbriefe, Schupfart

Das heutige Jagdgesetz ist 34 Jahre alt und erfüllt die Anforderungen an Natur- und Tierschutz nicht mehr. Seit Inkrafttreten 1986 erholen sich die Bestände von zahlreichen bedrohten Arten wie beispielsweise Biber, Höckerschwan oder Wolf. Das führt nun vermehrt zu Konflikten. Mit der Revision hat das Schweizer Parlament klare Spielregeln definiert, die Bestände von geschützten Arten werden nicht gefährdet. Nichtsdestotrotz können Grossraubtiere schnell erheblichen Schaden anrichten, die Wolfsrisse in Oberhof AG haben uns das deutlich gezeigt. Kantone müssen daher umgehend reagieren können – dafür brauchen sie die entsprechende Entscheidungskompetenz. Schliesslich sind es die Kantone, welche die Streifgebiete der Wildtiere am besten kennen und die den verantwortungsvollen Umgang mit allen Arten in der Vergangenheit bereits bewiesen haben. Darum ein Ja zum revidierten Jagdgesetz am 27. September.

ANDY STEINACHER, SCHUPFART, LANDWIRT UND GROSSRAT


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