Vier Kantone, darunter auch der Aargau, verschärfen die Corona-Massnahmen

  08.07.2020 Aargau, Gesundheit

Die Kompetenzen in der Epidemiebekämpfung sind mit dem Ende der ausserordentlichen Lage an die Kantone übergegangen. Die Kantone Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Solothurn und Aargau haben gemeinsam entschieden, weitere Schritte zur Verhinderung wiederansteigender Infektionszahlen zu unternehmen. Die vier Kantone stellen mit ihren abgestimmten Massnahmen ein koordiniertes Vorgehen sicher.

«Die Massnahmen der Kantone haben zum Ziel, das Contact Tracing in den kommenden Wochen und Monaten sicherzustellen», erklärt Regierungsrat Jean-Pierre Gallati, Vorsteher Departement Gesundheit und Soziales.

Seit Mitte Juni steigt die Anzahl an Covid-19-Infektionen wieder an. Das BAG meldet vom 7. auf den 8. Juli 129 Neuansteckungen. Die Schweiz verzeichnete Ende Juni/Anfang Juli wieder tägliche Neuansteckungen im dreistelligen Bereich. Die Haupttreiber steigender Fallzahlen waren Einreisen und Ansteckungen in Bars und Clubs. Mit der Quarantänepflicht für Einreisende aus Risikogebieten hat der Bundesrat eine entsprechende Massnahme ergriffen.

 

Beschränkung der Personenanzahl in Bar- und Clubbetrieben

Der Kanton Aargau hat mit der Einführung einer Ausweispflicht für Bars und Clubs letzte Woche einen ersten Schritt zum verbesserten Contact Tracing unternommen und führt nun in Absprache mit den vier Kantonen eine Einlassbeschränkung für Bars und Clubs von 100 Personen ein. Der Ansteckung einer grossen Anzahl von Personen kann in Bar- und Clubbetrieben einzig mit einer personellen Begrenzung entgegengewirkt werden. Die Beschränkung der Personenanzahl auf maximal 100 gleichzeitig anwesende Gäste senkt einerseits die genannte Gefahr einer Massenansteckung sowie einer Überforderung des Contact Tracing und lässt andererseits einen wirtschaftlichen Betrieb zu.

 

Reduktion der Sektorengrösse bei Veranstaltungen auf maximal 100 Personen

Gemäss Art. 6 Abs. 2 Covid-19-Verordnung besondere Lage muss eine Unterteilung in Steh- oder Sitzplatzsektoren mit maximal 300 Personen vorgenommen werden, wenn bei Veranstaltungen mit über 300 Besucherinnen und Besuchern während einer bestimmten Dauer weder der erforderliche Abstand eingehalten noch Schutzmassnahmen ergriffen werden können. Die genannte Anzahl Personen hat sich in der Praxis als zu hoch herausgestellt. Die vier Kantone haben sich zudem darauf verständigt, die maximale Sektorengrösse bei Veranstaltungen mit bis zu 1000 Teilnehmenden auf 100 statt bisher 300 Personen festzulegen. Damit wird der im Falle einer Ansteckung zu kontaktierende Personenkreis reduziert. Diese Massnahme kommt wie die Ausweispflicht dem Contact Tracing zugute.

Die angeordneten Massnahmen sind befristet und gelten ab Donnerstag, 9. Juli, 18 Uhr, bis Sonntag, 16. August, 24 Uhr.

Die Massnahmen stützen sich auf Empfehlungen der «Swiss National Covid-19 Science Task Force». Vorgesehen sind risikobasierte Massnahmen für Situationen mit hohem Ansteckungsrisiko. «Das Übertragungsrisiko ist besonders hoch, wenn viele Menschen ohne Einhaltung der Abstandsregeln oder anderer Schutzmassnahmen wie das Tragen von Gesichtsmasken zusammenkommen – insbesondere in Innenräumen wie zum Beispiel bei Clubs und Bars sowie auf grossen Veranstaltungen», begründet Yvonne Hummel die Massnahmen. (mgt)

 


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