Steuersenkung auch für Unternehmen

  30.07.2020 Aargau

Der Vorstand des Aargauischen Gewerbeverbandes AGV unterstützt die geplante Erhöhung des Pauschalabzugs für Versicherungsprämien und Sparkapitalzinsen auf 6000 Franken für verheiratete Personen und 3000 Franken für die übrigen Steuerpflichtigen. Wie es in der Medienmitteilung heisst, soll die Gesetzesanpassung aufgrund der in den letzten Jahren gestiegenen Krankenkassenprämien erfolgen. Der AGV vertritt allerdings die Auffassung, dass diese Anpassung politisch nur zusammen mit einer Entlastung des Gewinnsteuertarifs für juristische Personen erfolgen soll. Dies, weil die Steuervorlage SV17 dazu geführt habe, dass der Aargau zu einem derjenigen Kantone mit der höchsten Steuerbe-lastung für juristische Personen geworden ist. Daher drängen sich Korrekturen dringend auf, damit die Aargauer Wirtschaft auch künftig wettbewerbsfähig ist und Arbeitsplätze in unserem Kanton erhalten werden können. Zudem habe der Regierungsrat verkündet, zur Milderung der Coronabedingten Wirtschaftsfolgen 300 Millionen Franken bereitzustellen. Da die Kriterien zur finanziellen Unterstützung für die Hilfesuchenden jedoch so hoch angesetzt wurden, dass effektiv nur wenig Geld bezogen wurde, könne eine steuerliche Korrektur der Wirtschaft gerade in dieser noch länger dauernden schwierigen Zeit helfen. (nfz)


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