Entlastung für die Gemeinden

  30.06.2020 Gemeinden, Aargau

Das bestehende Strassengesetz soll revidiert werden. Kernpunkt der Revision ist die Neuregelung der Gemeindebeiträge an den Bau und den Unterhalt der Innerortsstrecken der Kantonsstrassen; diese werden neu einheitlich auf 35 Prozent festgesetzt. Die Gemeinden werden insgesamt jährlich um 12,1 Millionen Franken entlastet. Der Ertragsausfall in der Strassenrechnung wird durch die Agglomerationsbeiträge des Bundes kompensiert. Seit 1971 ist der durchschnittliche Beitragssatz der Gemeinden um einen Drittel von 36,6 auf 48,3 Prozent gestiegen. Der Regierungsrat schlägt vor, die Gemeindebeiträge wieder ungefähr auf das Niveau von 1971 zu senken und schlägt einen einheitlichen Beitragssatz von 35 Prozent vor. In der vorgeschlagenen Revision wird auch das am 5. Juni 2018 überwiesene Postulat von SVP Grossrat Christoph Riner aus Zeihen berücksichtigt. Riner forderte darin einen neuen Kostenverteilschlüssel betreffend Strassenbeleuchtung an Kantonsstrassen innerorts um die Gemeinden zu entlasten. (nfz)


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