Beschwerde an die SRG-Ombudsstelle

  23.06.2020 Leserbriefe, Wölflinswil

Als «SRF-Zwangsgebührenzahler» hat man Anrecht, von deren öffentlich-rechtlichen Sendegefässen der SRG angemessen darüber informiert zu werden, wenn sich im In- und Ausland ein wichtiges Ereignis abspielt oder abgespielt hat. Wichtigstes SRF-Sendegefäss ist die Hauptausgabe der Tagesschau mit einer Sendedauer von rund 25 Minuten. Zu den wichtigsten Ereignissen des 20. Juni im Inland gehörte zweifellos die mutwillige Blockierung einer Hauptverkehrsachse (Nadelöhr) in Zürich durch Linksaktivisten, wodurch ein riesiges Chaos im öffentlichen und privaten Verkehr der grössten Schweizer Stadt zum Nachteil Abertausender korrekter Passanten und Verkehrsteilnehmern veranlasst wurde. Offenbar gelang es der Polizei, die Personalien von immerhin 257 der illegalen Verkehrsblockierer zu erheben. Schon diese Zahl macht deutlich, dass es sich um ein gewichtiges Grossereignis gehandelt hat. Von all dem erfuhren die TV-Zuschauer in der Tagesschau-Hauptausgabe rein nichts. Dafür durften sie sich bspw. einer weitschweifigen Vorschau auf die Wahlen in Serbien samt Live-Schaltung zu einem Korrespondenten vor Ort erfreuen. Man kommt nicht um die Vermutung herum, dass die Unterschlagung eines Berichts über die Ereignisse in Zürich primär aus links-ideologischer Voreingenommenheit der Verantwortlichen erfolgt ist. Gerade die massenhaft vorgenommene Verhüllung der Gesichter, die solche illegale Machenschaften begünstigt, wollte man offensichtlich im Vorfeld der Volksabstimmung über das Verhüllungsverbot dem TV- und Tagesschau-Publikum unterschlagen. Damit wurde das Informationsgebot willkürlich missachtet, das Sachgerechtigkeitsgebot ebenso willkürlich unterlaufen und das publizistische Vielfaltsgebot mutwillig und einseitig beschränkt.

MAXIMILIAN REIMANN, WÖLFLINSWIL


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