Plätze, Hallen und Probelokale bleiben geschlossen

  19.05.2020 Möhlin

Der Bundesrat hat beschlossen, seit dem 11. Mai wieder sportliche Trainings zu erlauben. Dabei sind jedoch Vorgaben zu beachten. Zudem ist auf den öffentlichen Plätzen und in den Schul- und Sportanlagen eine Durchmischung von Schülerinnen und Schülern mit erwachsenen Personen zu vermeiden. «Die Anlagen können daher noch nicht für ausserschulische Nutzungen freigegeben werden», teilt der Gemeinderat Möhlin mit.

Die Trainings dürfen nach den bundesrechtlichen Vorgaben nur in Kleingruppen von maximal fünf Personen, ohne Körperkontakt und unter Einhaltung der Hygiene- und Distanzregeln stattfinden (die NFZ berichtete). Wer den Trainingsbetrieb wieder aufnehmen will, hat ein Schutzkonzept zu erarbeiten, mit dem gewährleistet werden kann, dass das Übertragungsrisiko minimiert wird. Gemäss der bundesrechtlichen Verordnung sind für die Erarbeitung und Einhaltung der Konzepte sowohl die Organisatoren als auch die Betreiber der Einrichtungen gemeinsam verantwortlich. Vereine und andere Organisationen, welche auf den öffentlichen Aussenplätzen und in den Möhliner Sporthallen Trainings durchführen möchten, werden eingeladen, allfällige Benützungsgesuche der Abteilung Bau und Umwelt («michael. reinecke@moehlin.ch») mit dem dazugehörenden Schutzkonzept einzureichen. Bewilligungen können voraussichtlich ab dem 8. Juni erteilt werden. Das Gleiche gilt für Musik- und Gesangsvereine, die Proben in Räumen der Gemeinde planen. Die öffentlichen Spielplätze werden wieder geöffnet. Die vom Bund vorgegebene maximale Gruppengrösse von fünf Personen wie auch die Hygiene- und Distanzvorgaben gelten weiterhin. (mgt)


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