Liebe Frau Müller

  29.05.2020 Leserbriefe

Antwort auf den Leserbrief vom 26. Mai, NFZ, Seite 6.

Oh je, oh je, da hat jemand meinen Leserbrief vollkommen falsch verstanden. Tut mir leid, dass ich Sie verärgert habe. Natürlich dürfen Sie einkaufen, wo Sie wollen. Mein Leserbrief sollte lediglich als Gedankenanstoss dienen. Eine Diktatur wäre, wenn die Schweizer Obrigkeit nun die Massnahme, dass Einkaufstouristen mit 100 Franken Busse bestraft werden, für immer als gültig erklären würde. Das tut sie aber nicht, und Sie dürfen sicher bald wieder nach drüben, um einzukaufen. Dass Sie mit dem so gesparten Geld Bedürftige unterstützen, finde ich ganz grossartig von Ihnen. Ich spreche Ihnen dafür meine Hochachtung aus. Was den Gedankenanstoss betrifft, hatte ich folgendes im Visier. Ich will versuchen, es Ihnen zu erklären: Stellen Sie sich jetzt einfach mal einen kleinen Blumenladen oder ein kleines Dienstleistungsgeschäft vor. Das wäre drei Monate geschlossen gewesen. Die Lokalmiete hätte trotzdem bezahlt werden müssen, es wäre aber drei Monate lang nicht ein Rappen reingekommen. Der oder die Inhaberin hätte ja auch noch von was leben müssen. Also hätte man einen Kredit beantragt, damit das Geschäft nicht Konkurs hätte anmelden müssen. Kredite müssen aber zurückbezahlt werden und nun kommen wir ins Spiel. Wir könnten jetzt diesem Geschäft helfen, dass es eher den Kredit bedienen kann, indem wir es berücksichtigen, also dort einkaufen oder eine Dienstleistung in Anspruch nehmen. Und unserem Land würden wir helfen, weil es dann mehr MWST-Einnahmen hätte. Sollte für Sie noch irgendwas nicht klar sein, dürfen Sie mich gerne anrufen. Ich stehe im Telefonbuch.

INGRID FLEIG, MUMPF


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