Es wird wieder geflogen – mit Einschränkungen

  24.04.2020 Schupfart

Leichter Betrieb in Schupfart

Wegen des Ausbruchs des Corona-Virus\' in der Schweiz hat der Bundesrat am 16. März 2020 eine ausserordentliche Lage mit tiefgreifenden Massnahmen ausgerufen. «Um der Situation Rechnung zu tragen, haben wir von uns aus beschlossen, den Flugbetrieb ab dem 21. März auf unserem Flugplatz Schupfart einzustellen», teilt der Aero-Club Regionalverband Fricktal mit. Nun hat man sich, auch unter dem Aspekt der Entwicklung, für eine Lockerung entschieden: «Um die Lizenzen zu erhalten, müssen wir minimale Flugstunden und Landungen vorweisen können. Ab Montag, 20. April, wurde ein eingeschränkter Flugbetrieb auf dem Flugplatz Schupfart wieder freigeben und damit unseren Piloten die Möglichkeit gegeben, ihren Verpf lichtungen betreffend Training zum Erhalt der Lizenzen nachzukommen.» Das Restaurant AirPick kann seinen Betrieb noch nicht aufnehmen. Der Aero-Club hält fest: «Das Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL hat den Betrieb für private Flüge nie eingestellt. Flüge von Einzelpersonen und Personen aus dem gleichen Haushalt sind unter Einhaltung der BAG-Vorschriften im Flieger und auf dem Flugplatz gestattet. Alle anderen Flüge, wie zum Beispiel Schulungsflüge, sind nicht erlaubt. In der Fliegerei ist das Einhalten der Trainingseinheiten ein wichtiger Aspekt der Sicherheit.» (mgt)


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