Die Regierung geht weit – zu weit

  07.04.2020 Kommentar

Wir leben gegenwärtig mit dem Corona-Virus in einer besonderen Situation. Der Bundesrat und die Kantonsregierungen müssen wichtige Entscheidungen in einer Krisensituation treffen. Bis jetzt scheint dies beiden gut gelungen zu sein. Was nun jedoch am letzten Donnerstag der Aargauer Regierungsrat mit der umfassenden Videoüberwachung durch die Polizei beschlossen hat, schiesst weit übers Ziel hinaus. Der Polizei wurde per Notverordnung erlaubt, zur Echtzeitüberwachung öffentlich zugänglicher Räume und Plätze auf staatliche und private Videogeräte zuzugreifen und sogar zusätzliche Video-Überwachungsanlagen ohne Bewilligung der Beauftragten für Öffentlichkeit und Datenschutz einzusetzen! Diese Sonderüberwachung der Bevölkerung, ohne externe Kontrolle, wurde für sechs Monate erteilt. Dies ist ein grosser Eingriff in die Freiheit der Menschen, welcher sich nur in absoluten Ausnahmesituationen rechtfertigt. Rechtfertigt der Corona-Virus wirklich eine solch drastische Aktion, welche an diktatorische Staaten erinnert, welche die Menschenrechte mit Füssen treten?

Gewiss, um Ansteckungen zu vermeiden sind alle Menschen aufgefordert, zu Hause zu bleiben und sich nicht in grösseren Gruppen zu treffen. Wie die letzten Wochen zeigen, halten sich meisten sehr gut daran. Die totale Video-Kontrolle geht daher eindeutig zu weit. Da hat die Aargauer Regierung, möglicherweise krankheitsbedingt geschwächt und ohne Kontrolle des pausierenden Parlaments, den Bogen überspannt. Sie lässt zudem das Vertrauen in die Mündigkeit der Bürgerinnen und Bürger vermissen und fährt in Sachen Rechtsstaatlichkeit einen gefährlichen Rechtsaussenkurs. Haben wir das wirklich nötig? Ich denke nein.

WALTER HERZOG
walter.herzog@nfz.ch


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