Ärgernis Forstwirtschaft im Aargauer Jura

  28.04.2020 Leserbriefe, Zeihen

Zum Leserbrief von Andreas Thommen, NFZ vom 23. April

Erfreulicherweise reisst die Kritik an der Forstwirtschaft nicht ab. Gegen die Kritik schrieb Andreas Thommen, Gemeindeamman von Effingen in seinem Leserbrief. Er verteidigt die Einnahmen aus dem profitorientierten Forstbetrieb für seine Ortsbürgerkasse. Er schreibt die im Forst angerichteten Schäden und die fehlenden Mitsprachemöglichkeiten der Bevölkerung klein. Was im Forst passiert hat mit zukunftsfähigem Waldbau nichts zu tun. Flächenhiebe und Anpflanzungen ruinieren das Waldklima, Waldfunktionen, das Landschaftsbild und die CO2-Speicherung für lange Zeiten. Die Aktivitäten der Forstbetriebe sind volkswirtschaftlicher Unsinn: Die Steuergelder (Beiträge, Fördergelder), die die Forstbetriebe alimentieren, können durch künftige Erlöse aus Holzverkäufen nie mehr wettgemacht werden. Das Stimmvolk hat es aus diesen Gründen 2018 deutlich abgelehnt, zusätzliche Gelder aus der Staatskasse in die Forstbetriebe zu pumpen. Herr Thommen wirft den Kritikern «Uninformiertheit» vor, nimmt es aber mit seinen Behauptungen nicht so genau. Die vom ihm erwähnte «Begehung» mit dem Verein «Pro Bözberg» war im November 2019 die letzte Amtshandlung des Kantonsförsters, bevor er in Pension ging. Es war eine organisierte Rechtfertigungstour (Aufklärung nach Herrn Thommen) der Forstwirtschaft aufgrund konkreter Fallbeispiele von «Pro Bözberg». Teilnehmer berichten: Der einzige Konsens bestand im Dissens der Ansichten. Weil die Mit- gliederversammlung dem Lockdown des Bundesrates zum Opfer gefallen ist, hat Herr Thommen (bisher) nichts mehr von «Pro Bözberg» gehört. Nur Geduld, sie, Versammlung und Kritik, kommen noch. Das heute absehbare Ende der Hochkonjunktur bringen mehr Leute in die heimische Landschaft. Vielen Wanderern werden die Verunstaltungen und die öden Waldstrassen im Forst auffallen. Ein klares Sparpotential für Ausgaben der öffentlichen Hand liegt in den Bereichen Forstwirtschaft (weniger wäre für die Natur mehr) und bei den Ortsbügergemeinden: Ob sich kleine Landgemeinden in Zukunft den Luxus von zwei Gemeinderechnungen und Gemeindeversammlungen leisten wollen, wird sich weisen. Klar ist: Das Waldareal sollte der Allgemeinheit gehören und der angestellte Förster darf nicht mehr allein über die «Bewirtschaftung» entscheiden.

HEINER KELLER, OBERZEIHEN


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